Hallo,
ich bin freiberuflich als Kameramann tätig und habe ein einmaliges, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für ein Video erworben. Wie buche ich diese Ausgabe am sinnvollsten in lexoffice?
- Als (immaterieller) Materialeinkauf?
- Als Fremdleistung?
- Oder als Sonstige Ausgabe?
Handelt es sich obendrein um ein Anlagevermögen, auch wenn das Nutzungsrecht bereits zur Anwendung gekommen ist?