Nutzungsrechte für Videos richtig buchen

Hallo,

ich bin freiberuflich als Kameramann tätig und habe ein einmaliges, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für ein Video erworben. Wie buche ich diese Ausgabe am sinnvollsten in lexoffice?

  • Als (immaterieller) Materialeinkauf?
  • Als Fremdleistung?
  • Oder als Sonstige Ausgabe?

Handelt es sich obendrein um ein Anlagevermögen, auch wenn das Nutzungsrecht bereits zur Anwendung gekommen ist?

Hallo hd1080ide,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Grundlegend ist das eher ein Thema für ein Gespräch mit einem Steuerbüro. Ich würde vermutlich Sonstige Ausgaben wählen, unter den gegeben Auswahlpunkten. Ob Anlagevermögen oder nicht, da mag ich defintiv nix zu sagen, das ist echt mit rechtlichem Beistand zu erörtern.