kann mir jemand erklären wir man das berechnet ???
Zur Berechnung ist eine Nutzungsausfallentschädigung auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit mit monatlich 1 % des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung anerkannt.
Hallo
diese Art der Berechnung wird wohl genutzt, wenn der Mitarbeiter sein Firmenfahrzeug im laufenden Monat zurück geben muss.
Da ja eine Teilberechnung in der KFZ ein Prozent Versteuerung nicht möglich ist. Dieses kann zum Tragen kommen wenn der Arbeitgeber z.b verklagt wird oder ein rechtsstreit droht.
Nach unserem Verständnis müssen Sie lediglich den Anteil der 1%-Methode berechnen, der dem Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stand:
Geldwerter Vorteil: Nach unserem Verständnis der Lohnabrechnung handelt es sich bei den 355 Euro um das 1% auf den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs:
Diese uns von Ihnen zugesandte Passage verstehen wir so, dass Sie nun einfach anteilig die Tage berechnen müssen, wo das Fahrzeug dem Arbeitnehmer nicht mehr zur Verfügung stand:
Beispiel: der Arbeitnehmer hatte das Kfz vom 1.6. bis 14.6. und musste es dann zurückgeben; für den Zeitraum 15.6. bis 30.6. hatte er also kein Kfz.
Somit müssten Sie ihm als Nutzungsausfallentschädigung 1/2 * 355 Euro zahlen.
Bitte beachten Sie, dass dies rein eine Auskunft der u. E. zutreffenden Ermittlung auf Basis der uns von Ihnen zur Verfügung zugesandten Links und Dokumente handelt. Wir haben keine Beurteilung der materiellen Richtigkeit dieses Vorgehens vorgenommen.