Notebook Rücksendung Buchungen

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Frage zur korrekten Buchführung und Belegerfassung.

Situation: Es wurde Ende 2023 ein Notebook im Wert von mehreren tausend Euro erworben und wird nun Anfang 2024 zurückgesendet.

  1. Buchung des Notebooks: Sollte man das Notebook als Betriebs- und Geschäftsausstattung buchen, obwohl es nun zurückgesendet wird?

  2. Erstellung einer Anlage bei Rücksendung: Falls das Notebook als Betriebs- und Geschäftsausstattung gebucht wird, muss dann trotz der Rücksendung eine Anlage dafür erfasst werden?

  3. Erfassung der Erstattung: Unter den häufig gestellten Fragen auf der Lexoffice Webseite gibt es die Frage, wie eine Erstattung erfasst werden soll, und dort wird geantwortet, dass man eine Ausgabenminderung als Belegtyp auswählen soll. Gilt dies auch in diesem Fall für die Erstattung des Notebooks?

Schon mal vielen Dank für die Unterstützung.

Hi und herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass eine Erfassung nicht lohnt, da ja auch keine Abschreibung erfolgt etc.

Rechtlich verbindlich kann und darf ich hier jedoch keine Auskünfte oder Beratung dazu geben. Da ist Dein Steuerbüro schon die bessere Adresse.

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