Hallo,
ich bin ganz neu im Lexware-Universum und lerne erst seit wenigen Wochen. Ich kenne daher nur sehr grundsätzliche Funktionen und noch nicht die Details - vielleicht erscheint meine Frage daher etwas simpel für alle Profis unter euch, aber ich will einfach keinen Fehler machen.
Zum Sachverhalt: Ich habe einen Mitarbeiter, der Anfang Januar Urlaub eingereicht, aber nicht genommen hat - Ich möchte den Urlaub also wieder rausnehmen. Gehaltsabrechnung für Januar ist durch.
Kann ich den jetzt einfach so rausnehmen? Oder sollte ich das im Februar im Korrekturmodus machen?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Mandy
Hallo @manicmandy,
herzlich Willkommen in unserer Community.
Wenn der MA ein Gehalt empfängt, kann Du den Urlaub sofort rausnehmen und wenn nötig die Lohnabrechnung noch einmal drucken. Bei einem Lohnempfänger kommt es darauf an mit welchen Lohnarten er abgerechnet wird.
Viele Grüße
Sancho
Hi @Sancho_Pancho
Danke für deine Antwort. Der MA erhält Gehalt, also nehme ich es einfach ohne Korrekturmodus vor Monatswechsel in den Februar raus. Ich nehme an, dass sich da an der Gehaltsabrechnung nur die Anzahl der Urlaubstage korrigiert?
Den aktuellen Stand seiner Urlaubstage bekommt er aber mit der Gehaltsabrechnung Februar ja ohnehin nochmal.
Ein bisschen neugierig bin ich aber - Wieso ist das bei Lohn anders? Betrifft meinen Anwendungsbereich nicht, weil keine Lohnempfänger, aber es interessiert mich. Aber nur antworten, wenns jetzt nicht superaufwändig für dich ist. Bin blutige Anfängerin in der Verwaltung, bin aber dolle motiviert und möchte gerne nicht nur anwenden, sondern auch verstehen.
Hallo Mandy,
beim Lohnempfänger werden die „produktiven“ Stunden und „unproduktiven“ Stunden mit unterschiedlichen Lohnarten abgerechnet.
produktive Stunden = Lohnart 0001 (Lohn)
unproduktive Stunden = Lohnart 0007 (Krankheit), 0008 (Unfall), 0014 (Urlaub), 0015 (Feiertag)
Alle produktiven Stunden und daraus resultierende Entgelte werden an die BG gemeldet. Bei den unproduktiven Stunden werden nur die Entgelte, aber nicht Stunden gemeldet.
Bei den Gehaltsempfängern werden die BG-Stunden mit Hilfe der Arbeitszeit und erfassten Fehlzeiten ermittelt.
In Deinem Fall ändert sich nur die Anzahl der Urlaubstag auf der Lohnabrechnung.
Viele Grüße
Sancho