Huhu,
bei uns in der Firma wurde 2015 angefangen mit Lexware zu arbeiten. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Kontenrahmen hinterlegt. Alles buchhalterische außer das Überweisen der Rechnungen findet extern im Steuerbüro statt. Nun hat sich ergeben, dass auch die Warenwirtschaft aus Lexware genutzt werden soll und dazu ein Kontenrahmen nötig ist.
Wir haben jetzt eine neue Firma mit exakt den gleichen Daten angelegt - die Frage ist jetzt, wie ist das Vorgehen bei den Mitarbeitern und was müssen wir noch beachten?
Danke!
Hallo Kristina,
herzlich Willkommen in unserer Community.
Die folgende FAQ sollte dir beim Export und Import der Mitarbeiterstammdaten helfen:
Viele Grüße
Sancho
Der im- und export der Mitarbeiter stellt kein Problem dar, dieses ist bereits erfolgt. Eine Elstam-Meldung müsste nur erfolgen, wenn sich auch die Steuernummer ändert - oder? Es handelt sich um exakt die selbe Firma.
Du musst, wie in der FAQ unter dem 3. Schritt " ELStAM-Verfahren- Meldung Wechsel des Datenübermittlers" beschrieben, vorgehen. So bekommst du einmalig die aktuellen Steuerdaten der Mitarbeiter und künftig auch alle etwaigen Änderungen zugesendet.
Viele Grüße
Sancho
Vielen Dank!
Muss ich in der alten Firma für alle Mitarbeiter das Austrittsdatum hinterlegen und diese zum 01.01.2026 neu anmelden?
Wäre blöd hinsichtlich Firmenzugehörigkeit etc.
Wie ist es mit den Sozialversicherungsmeldungen?
Nein, kein Austritt und Eintritt 01.01.2026.
Du machst in der alten Firma alle Abschlussarbeiten für das Jahr 2025 inkl. Versand der Jahresmeldung 50 und BG-Meldungen in 2026.
In der neuen Firma startest du mit dem Abrechnungsbeginn 01/2026 und erfasst (importierst) die MA mit dem ursprünglichen Eintrittsdatum.
Viele Grüße
Sancho