Guten Tag,
wir arbeiten schon seit Jahren mit financial Office plus in einer älteren Version (nutzen Fakturierung und Buchhalter). Jetzt haben wir ab 2020 die aktuelle Software gekauft, mussten aber die Firma neu anlegen. Import Kunden und Lieferanten hat geklappt.
Ich habe mit dem Buchhalter begonnen und die Vorträge in 2020 per Summen und Saldenvortrag eingegeben, die offenen Posten waren damit korrekt. Beim Buchen des Zahlungseingangs ist aufgefallen, dass die Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig auf fällig nicht erfolgt.
Leider wenn ich manuell umbuche, stimmt die Bemessungsgrundlage der USt-VA nicht.
Ich habe in den Beiträgen gefunden, dass ich erst ein Vorjahr hätte anlegen müssen und dort die Offenen Forderungen erfassen und Jahresabschluss.
Ist leider nicht passiert und ich habe bereits alle Ausgangsrechnungen Januar 2020 in den Buchhalter übertragen und die Bank gebucht,
d. h. viele Zahlungseingänge auch aus 2019.
Was kann ich nun tun? Bin ganz verzweifelt. Bekomme ich irgendwie das Vorjahr 2019 nachträglich rein? und dann alle Buchungen, die
offenen Forderungen aus 2019 betreffen, stornieren.
Oder gibt es eine andere Lösung. Bin für jeden Vorschlag sehr dankbar.
Vielen Dank
Hallo Kork,
Dein Vorgehen, erst ein Vorjahr anzulegen war schon mal richtig. Nun musst Du alle Rechnungen, die in 2020 noch offen sind dort erst ganz normal verbuchen, wie Du es sonst auch machst, wenn Du Ausgangsrechnungen buchst. Damit wird die USt automatisch auf das Konto USt nicht fällig (bei SKR03 ist das 1766) gebucht. Die Programmautomatik legt dafür intern das Konto 1400 an, auf dem dann alle Umbuchungen stattfinden.
Achte darauf, dass auch das Vorjahr auf Ist-Versteuerung gestellt ist. Dann mache einen Jahresabschluss von 2019 und danach sollte alles korrekt sein, einschließlich Deiner offenen Debitoren. Du musst dann im neuen Jahr auch auf die offenen Posten buchen, die 2019 erstellt wurden.
Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
vielen Dank für Deine Antwort. Es wäre zu schön, wenn das so ginge.
Aber wie ich bereits geschrieben habe, habe ich das mit dem Vorjahr erst viel später gelesen.
Ich hatte schon die ganzen offenen Forderungen aus 2019 als Saldenvortrag in 2020 gebucht, auch das Konto Umsatzsteuer nicht fällig.
In der Annahme, dass beim Ausbuchen der OPOS die Umsatzsteuer automatisch umgebucht wird und meine UST-VA Meldung
korrekt ist. Die Bank mit vielen Zahlungseingängen aus 2019 ist auch gebucht - alles im Journal.
Erst da habe ich den Fehler gemerkt, dass die Umbuchungen leider nicht erfolgen.
Wenn ich nun manuell umbuche, stimmt meine USt-VA nicht.
Hat jemand einen Rat, bin ganz verzweifelt.
Vielen Dank
Kann man nachträglich das Vorjahr 2019 anlegen, und wie?
Hallo Kork,
Du kannst trotzdem so vergehen, wie vorgeschlagen. Anschließend stornierst Du alle von Dir getätigten Saldenvortäge, die dann doppelt wären einfach wieder. (Außer Bank usw. die Du ja erst für 2020 gebucht hast.)
Ansonsten funktioniert das nicht. Die von Dir händisch als Saldenvortrag eingegebenen Buchungen funktionieren nicht automatisch. Die Automatikfunktion geht nur bei tatsächlichen Buchungen, da dann intern im Programm über das Konto 1400 verbucht wird. Die Saldenvorträge von Dir werden nicht als Automatikbuchungen erfasst, also intern nicht über 1400 gebucht. Deshalb klappt das mit der USt-Umbuchung nicht.
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
vielen Dank für die Antwort.
Aber mein größtes Problem:
Habe bei der Neuanlage der bestehenden Firma als erstes Buchungsjahr 2020 erfaßt.
Wie kann ich nachträglich das Vorjahr 2019 eingeben?
Damit ich dort die OPOS eingeben kann.
Viele Grüße
Hallo Kork,
stimmt, darüber hab ich jetzt gar nicht nachgedacht, wenn Du den Start des Programmes mit dem Wirtschaftsjahr 2020 begonnen hast, gibt es, soweit ich denke, kein zurück mehr.
Dann bleibt nur die Firma nochmal neu anlegen und von vorne beginnen mit WJ 2019. Dann so vorgehen wie beschrieben und Jahresabschluss machen. Aber die einzelnen Debitoren etc hättes Du eh neu buchen müssen. Jetzt hast Du allerdings noch die Bankbuchungen zusätzlich. Vielleicht hat ja ein anderer Kollege hier im Forum noch einen besseren Vorschlag.
Gruß
Jürgen