Wir haben seit einigen Jahren einen Studenten als Minijobber im Betrieb. Diesem haben wir monatlich den gleichen Betrag überwiesen und separat eine Stundenliste geführt. Nun hat er zum Ende März gekündigt und hat noch Minus-Stunden. Er möchte uns den Differenzbetrag zurückzahlen.
Leider erlaubt mein Lohn & Gehalt nicht, dass ich eine negative Gehaltsabrechnung erstelle. Gibt es einen Kniff, wie ich das hinbekomme?
(Um das über Vormonate zu korrigieren, müsste ich ab Januar 2015 korrigieren, da er seit dem nicht mehr im plus war. In den letzten Monaten hat er immer nur 10 Euro bekommen, damit er Stunden abbauen kann)
Auf Nachfrage bei der Minijob-Zentrale sagte man mir, ich solle die Meldungen mit SV-Net machen. Sowohl den Beitragsnachweis als auch die Abmeldung, die für 2017 ja ebenfalls einen negativen Betrag ausweist.
Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee.
Bin für jeden Vorschlag dankbar.
Viele Grüße
Monika
PS: Arbeite mit Lexware Premium 2017 Lohn & Gehalt Version 17.03
ein negative Gehaltsabrechnung geht auch nicht, aber du kannst ihm doch z.B. im aktuellen bzw. Vormonat einfach Stunden abziehen, bis der Betrag stimmt?
Ja, ich kann eine negative Stundenzahl eingeben und eine Lohnabrechnung drucken. Ich bekomme dann jedoch ein Problem angezeigt. Spätestens beim Monatswechsel sagt das Programm, dass dieser nicht möglich ist, da unplausible Abrechnungsdaten vorliegen… und ich soll den negativen Abrechnungsbetrag korrigieren.
Eine Korrektur von Juli und August aus dem Vorjahr geht nicht mehr?
Dann bleibt wohl nur der Vorschlag der Minijob-Zentrale, hierzu manuell Meldungen über SV-Net zu machen, oder?
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nein, nur die Pauschalsteuern an die Knappschaft für den Minijob.
Muss ich denn dann noch Korrekturen für die Jahresmeldung machen? Oder an sonst irgendwas denken?
Ich habe da so viel hin und her überlegt, dass ich schon ganz konfus bin - sorry