Nebenjob Mitarbeiterabrechnung

Hallo zusammen,

Kurz vorab: Ich beschäftige nur Nebenjob-Mitarbeiter.

Jetzt wollte ich mal fragen, ob es hier Sinn macht, diese Lohnabrechnungen, die von meinem Steuerberater erstellt werden, im Bereich Belege abzulegen.

Begründung meiner Frage: Lohnabrechnungen für geringfügige/krzfr. Mitarbeiter sind steuerlich nicht zu beachten.
Ich versende jedoch die Belegliste an meinen Steuerberater für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Diese Lohnabrechnungen braucht mein Steuerberater jedoch nicht.

Ist etwas durcheinander meine Frage, jedoch wäre ich trotzdem dankbar über Hilfe.

VG
Tobias

Hallo Tobias,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Ein bisschen, ja. :slight_smile:

Kannst sie doch als Beleg zur Zahlung dieser Entgelte nutzen, oder?

Hm, das mag ich so nicht stehen lassen. Minijobber zahlen, wenn pauschal versteuert, keine Lohnsteuer, sondern die/der Arbeitgeber:in zahlt pauschale Lohnsteuer. Aber dennoch sind dies Kosten des Unternehmen, welche Deine Erlöse mindern und damit steuerlich nicht irrelevant.

Macht ja nix, er wird dort Dinge herausrechnen können. :slight_smile: Aber spreche das doch mit Deinem Steuerberater ab. Kurzer Dienstweg und hier sollte man Dir ja genau sagen können, was passt und was nicht. :slight_smile:

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Hallo @Steve,

danke für deine schnelle Antwort, bin noch ganz frisch bei Lexoffice.

Habe jetzt gerade erst gemerkt, dass das Bankkonto automatische Zuordnungen hat bei dem ich die Belege einfach mit anhängen kann.

Falls sie mein STB dann nicht brauchen sollte, kann er diese ja einfach ignorieren. :slight_smile:

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Jetzt hätte ich noch eine abschließende Frage.

Wie oben schon beschrieben habe ich nur Minijob-Mitarbeiter.

Wie kategorisier ich diese am besten?
Aushilfslöhne oder Gehälter?

Vielen Dank im voraus.

Das wäre die von mir priorisierte Option, ist am Ende mMn aber eigentlich egal.

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