Kurz vorab: Ich beschäftige nur Nebenjob-Mitarbeiter.
Jetzt wollte ich mal fragen, ob es hier Sinn macht, diese Lohnabrechnungen, die von meinem Steuerberater erstellt werden, im Bereich Belege abzulegen.
Begründung meiner Frage: Lohnabrechnungen für geringfügige/krzfr. Mitarbeiter sind steuerlich nicht zu beachten.
Ich versende jedoch die Belegliste an meinen Steuerberater für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Diese Lohnabrechnungen braucht mein Steuerberater jedoch nicht.
Ist etwas durcheinander meine Frage, jedoch wäre ich trotzdem dankbar über Hilfe.
Kannst sie doch als Beleg zur Zahlung dieser Entgelte nutzen, oder?
Hm, das mag ich so nicht stehen lassen. Minijobber zahlen, wenn pauschal versteuert, keine Lohnsteuer, sondern die/der Arbeitgeber:in zahlt pauschale Lohnsteuer. Aber dennoch sind dies Kosten des Unternehmen, welche Deine Erlöse mindern und damit steuerlich nicht irrelevant.
Macht ja nix, er wird dort Dinge herausrechnen können. Aber spreche das doch mit Deinem Steuerberater ab. Kurzer Dienstweg und hier sollte man Dir ja genau sagen können, was passt und was nicht.