Hallo Zusammen!
Es geht um folgendes:
Es muss man die Differenz zum Mindestlohn pro Monat nachzahlen. Es geht um drei Monate in 2018 und zwei Monate in 2017. Normalerweise Mitarteiterin arbeitete 45 Stunden pro Monat für 10 Euro die Stunden.
Wie kann ich für diese Monate in 2018 und 2017 so machen, als wäre damals alles richtig mit dem Lohnabrechnung gelaufen?
Was muss man bei der SV und Lohnsteuer berücksichtigen?
Vielen Dank für die Hilfe
Nichts - jede Änderung z. B. die Stunden anzupassen wäre Betrug!
Du kannst auch nicht mehr in den alten Jahren ändern - du musst in diesem Jahr eine „ganz normale“ Nachzahlung des zu wenig gezahlten Lohnes eingeben und abrechnen mit allen Folgen für Steuern und Sozialversicherung - ob dies für die Sozialversicherung rückwirkend erfolgen muss (ich kann mir nicht vorstellen, wie ausser über svnet) sollte dir die Krankenkasse sagen. Steuerlich gehen die Zahlungen (da wir ja schon September haben) in das Jahr 2019.