wir müssen einen Betrag an einen Mitarbeiter nachzahlen der im Januar 2022 ausgetreten ist. Die Nachzahlung kommt aufgrund eines Gerichtlichen Vergleichs zustande.
Wie erfasse ich die in Lexware und wie werden die SV Beiträge korrekt abgezogen?
Wenn ich auf Korrektur gehe z.b November diesen Jahres und den Betrag unter Nachzahlung eintrage, werden in der Lohnabrechnung keine SV-Beiträge abgezogen.
der Sachverhalt ist meiner Meinung zu komplex um diesen im Forum zu klären. ich weiß nicht in wie weit @Steve hier eine Möglichkeit hat. Alternativ empfehle ich eine Kontaktaufnahme zur Lexware Hotline (Anwendungsberatung).
Die SV - Beiträge werden grundsätzlich im nächsten Abrechnungszeitraum erfasst, voraussichrlich also im Beitragszeitraum Dezember, da es entsprechend der gesetzlichen Grundlage keine korrigierten Beitragsnachweise für vorausgegangene Zeiträume mehr gibt.
Schau also im nächsten Beitragsnachweis nach, ob die da mit erfasst sind.