Hallo liebe Experten,
ich bin mir über folgendes Szenario unklar bzgl der SFN.
Wir haben einen mit MA bei dem in der LOA 0001 „Lohn“ 17,07 € hinterlegt sind. Dies ist der korrekte Stundenlohn auf Basis einer 35 Stundenwoche.
Beim errechneten Grundlohn werden 14,95 € von Lexware ausgegeben. Dies hängt damit zusammen, dass in den Stammdaten versehentlich die AZ eines VZ-Angestellten mit 40 Stunden pro Woche drin war. Abgesehen davon, dass das falsch ist, erschließt sich mir folgender Sachverhalt nicht:
Warum werden von Lexware (wenn man die LOA 011, 012, 013 nutzt) ein Teil pflichtig ausgewiesen. Beispielhaft habe ich es mit 30 Stunden (25%), 35 Stunden (40%) und 40 Stunden (50%) eingegeben.
Sobald ich die AZ auf die korrekten 35 Stunden pro Woche ändere, werden keine pflichtigen Stunden mehr ausgewiesen.
Warum werden hier beitragspflichtige berechnet? Auch wenn der Lohn und der errechnete Grundlohn fehlerhaft sind, dürfte doch nichts berechnet werden, da die Grenze von 25€ nicht überschritten wird?
Vielen Dank vorab & ein schönen Wochenstart
Nico
Hallo @nicobpunkt,
wie hast Du den Stundenlohn berechnet?
Viele Grüße
Sancho
Hallo @Sancho_Pancho,
den Stundenlohn unter der LOA 01 habe ich wie folgt berechnet:
2600 (Gehalt) / 152,25 h
Dieser Stundenlohn war der „Korrekte“ bei einer 35 Stundenwoche.
Jetzt habe ich leider den Fehler gemacht und in den Stammdaten eine VZ Arbeitszeit i.H.v. 40 Stunden pro Woche angegeben. Daraufhin hat Lexware korrekterweise einen abweichenden Grundlohn errechnet. Jedoch ist mir nicht ganz klar, warum hier pflichtige Anteile berechnet wurden, da beide Werte doch unter der 25€ Grenze liegen und ich dachte der Stundenlohn „übertrumpft“ den Grundlohn.
Hallo @nicobpunkt,
vielleicht hilft das noch weiter:
- Der berechnete Grundlohn in Lohnart 0956 ist zu niedrig.
Wenn der Stundensatz im Abrechnungsfenster für die Lohnart 0956 berechneter Grundlohn zu niedrig ist, dann kann das zwei Ursachen haben.
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Ursache: Die Arbeitsstunden sind falsch (zu hoch).
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Ursache: Wenn Sie für die Abrechnung Betragslohnarten verwenden (z.B. Gehalt oder VWL-Zuschuss), dann prüfen Sie die Arbeitszeit in den Mitarbeiterstammdaten.
- Die aus den Stammdaten resultierende wöchentliche
Arbeitszeit muss die regelmäßige (ggf. durchschnittliche) wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters sein.
Bei der Berechnung des Grundlohns erfolgt die regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit nach der Formel:
Monatliche Arbeitsstunden = regelmäßige Arbeitszeit x 4,35.
- Bei verwendeten Lohnarten fehlt die Kennzeichnung als Grundlohn.
Prüfen Sie bei allen verwendeten Lohnarten aus den Bereichen ‚Laufendes Arbeitsentgelt‘ und ‚Geldwerter Vorteil‘, ob die Kennzeichnung als ‚Grundlohn‘ korrekt ist.
Wenn ‚Grundlohn‘ im Kennzeichen ‚Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit‘ einer Lohnart eingetragen ist, ist diese Lohnart Bestandteil des Grundlohns. Prüfen Sie dazu die Lohnartenverwaltung. Um das Kennzeichen zu ändern, legen Sie einen neuen Gültigkeitszeitraum für die Lohnart an.
Viele Grüße
Sancho
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