mtl. Wartungsvertrag Kunde wünscht keine Rechnung

Hallo KathrinK,

was genau heisst das? Also „mit Lexware abgleichen“? Du meinst den Zahlungsverkehr über Online-Banking? Oder die manuelle Erfassung des Zahlungseinganges zu einer Rechnung über Extras - Zahlungseingang?

Faktisch reicht der Vertrag aus, da aus diesem in der Regel alles hervor geht, was steuerrechtlich erforderlich ist. Eine Rechnungsstellung ist daher nicht (zwingend) notwendig. Eine Dauerrechnung selbst kannst Du mit Lexware so direkt nicht erstellen. Du könntest höchstens eine Rechnung erstellen, welche textlich entsprechend enthält, dass der Betrag X nun zukünftig monatlich zum XY Tag des Monats fällig ist und eingezogen wird oder überwiesen werden muss etc.

Den Zahlungseingang kannst Du dann jedoch nur 1x erfassen, nämlich für diese eine Rechnung. Das Thema Zahlungseingang ist in der warenwirtschaft sowieso nur eher prophylaktisch, da Zahlungen primär ja im Bereich der Buchhaltung stattfinden. Bucht Ihr selbst oder macht das der Steuerberater?