Das abrechnende Bauunternehmen ist in Deutschland ansässig, also kein ausländisches Unternehmen. Aber Notiz auf Rechnung steht gemäß § 13b. Abs.5 UstG.
In der Anlage sind 2 Bilder, also 2 verschidene Re.
Bilder 1 - gemeint aber denke falsch: 5100 Materialeinkauf um 19% abzuziehen.
Bilder 2 - 5920 bauleistungen 13b ,aber da steht Reverse Charge Verfahren.
Wie würdet ihr die beide Rechnungen buchen.
also wenn die RG aus dem ersten Screenshot eine 13b ist, warum wird dann dort Steuer ausgewiesen?
Das sind beides Eingangsrechnungen, ja?
Das ist, aus meiner Sicht, ja auch korrekt. Die Steuerschuld wird umgekehrt und nicht das leistende Unternehmen ist dafür verantwortlich, sondern das leistungsempfangende.
Vielen Dank für die Antwort. Ja, diese sind beide Eingangsrechnungen. Und obwohl das Unternehmen in Deutschland seinen Wohnsitz hat, rechnet es im Fall 13b ab.
Das Bild 1 mit 19% Mwst. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Unternehmen, wurde der Satz auf Rechnung … gemäß §13b.Abs.5 korrigiert bzw. gelöscht. Nach dem Fall habe an 5100 Materialeinkauf kategorisiert.