Hallo, was ist, wenn ein einzelner Arbeitnehmer im Vormonat abgemeldet wurde? Ist es möglich, den Beitrag zu stornieren? Schließlich gibt es ja keinen Arbeitnehmer mehr und die Berechnungen werden nicht durchgeführt. Wie geht das?
Hi,
ich verstehe die Frage nicht: wenn der MA abgemeldet wurde, gibt es doch keinen Beitrag für den aktuellen Monat.
Bitte die Sachlage genauer schildern. Danke.
Guten Morgen,
Leider wurde ihm erst zwei Monate später eine Abrechnung erstellt, weil vergessen wurde, dass er abgemeldet wurde.
Eine Korrektur muss gemacht werden, aber die Beiträge wird nur mit Berechnungen für den aktuellen Monat angepasst. Und es gibt bereits keine Mitarbeiter mehr.
Also die Abmeldung wurde erstellt, nachdem abgemeldet wurde? Dann kommen aber eigentlich Hinweis, die man bewusst bestätigen muss.
Die Daten in den Monaten, in den der Austritt bereits gegeben war, bitte einfach entfernen, also Entgelt, Stunden etc. einfach aus den Feldern löschen. Wenn es keine Mitarbeitenden mehr gibt, bitte dennoch im Folgemonat nach dem letzten Monat mit der fehlerhaften Abrechnung eine Beitragsmeldung erzeugen. Damit sollten dann die Erstattungen gemeldet werden.
Hilft das weiter?
Verstanden, danke. Ich mache noch einen Beitrag für die Rückerstattung. Jetzt haben sie dieses neue SV-Portal-System eingeführt. Sehr unangenehm , man muss auf eine PIN warten, um sich zu registrieren. Ich dachte, Stornierungen können nur darüber gemacht werden.
Vielen Dank.
Ich bin die einzige, die in unserem Büro die Löhne berechnet, niemand kann es mir erklären, und ich arbeite seit 3 Monaten für sie. Ich versuche alles selbst herauszufinden.
Nochmals vielen Dank.
Du musst die Meldungen nicht im SV - Meldeportal machen, die erstellt Lexware automatisch. Die musst du dann nur versenden.
Hallo Rifka,
nur als Ergänzung noch dazu: Im SV-Net benötigst Du auch keine PIN auf die Du warten müsstest. Entgegen der vollmundigen Ankündigen im sv-net, funktioniert das Übermitteln noch sehr wohl. Allerdings eben in der Onlineversion des sv-net. Definitiv nicht mehr funktioniert es im „sv Comfort“, dies ist das Programm, das man auf seinem PC lokal ablegen und nutzen kann. Für das sv-net, egal ob nun „comfort“ Version oder „online“ Version, registriert man sich mit der Betriebsnummer, einem eigenen Passwort und einem eigenen Nutzernamen. Doch bitte unabhängig dieser Angaben, Du benötigst den sv-net Umweg nicht, denn in Lexware sollte das alles tatsächlich nach Ablauf der Schritte, die Steve vorgegeben hat, ohnehin funktionieren. Freundliche Grüße
Ich habe die Gehaltsabrechnung für Januar und Februar erstellt und alle Beiträge verschickt.
Dann kam der Chef und sagte, dass der Mitarbeiter nicht mehr arbeitet und zum 31.12. abgemeldet wurde.
Es gibt keine weiteren Mitarbeiter im Unternehmen. Für wen soll ich neue Beiträge erstellen?
Die Gehaltsabrechnung habe ich korrigiert, aber ich weiß nicht, wie ich Storno-Beitragsnachweise erstellen soll.
SV net funktioniert nicht mehr. ab dem 1.03.24
erfolgt alles nur noch über das SV portal
Alles ist erledigt. Ich hätte nur in März wechseln und die Beiträge erstellen müssen.
Gar nicht, das passiert automatisch über die Restbeitragsschuld, die in den Folgemonat mitgenommen wird.
Das freut mich zu lesen.
Hallo Rifka,
nur nachrichtlich und klarstellend:
Doch, in sv-net kann man weiterhin derlei Beitragsnachweise abgeben. Das hatte ich selbst erst zwei Tage vor Deiner Situation gemacht.
Es funktioniert tatsächlich nicht im sv-comfort, das ist die lokale Version, die auf dem eigenen PC abgelegt wäre.
Die „reine Onlineversion“, die nur über das „sv-net.de“ zu erreichen ist, funktioniert immer noch.
Freundliche Grüße
Hi,
ja, aber nach meiner Kenntnis nur noch bis 30.06.2024.
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