wir haben eine Haushaltshilfe bei uns im Privathaushalt mit 150 € angemeldet
Diese möchten wir jetzt noch bei uns in der Firma mit 170€ anmelden
Die MA hat auf die RV Pflicht verzichtet.
Sie hat aber nochmal bei jemand anderen eine Minijob mit 80€
Muss ich beim Anmelden die Mehrfachbeschäftigung ankreuzen, aber nichts eintragen, da auf RV Pflicht verzichtet wird. ??
das ist ein wenig kompliziert, da Sie ja letztlich drei Teilbeschäftigungen hat, mit einer Gesamtsumme von 450 €.
Ein Mehrfachbeschäftigung liegt auf alle Fälle vor, auch bei der RV Pflicht ist die Summe der anderen Beschäftigungen einzutragen, da der AG ja auf jeden Fall RV Beträge abführen muß.
Natürlich darf die Summe auch nicht 450 € übersteigen, aber laut Zahlen ist das ja nicht der Fall.
Wie die Beschäftigung als Haushaltshilfe da eine Rolle spielt, würde ich noch mal die Knappschaft fragen, da bin ich mir nicht sicher.
Ich habe vorher mit der Minijobzentrale telefoniert und es ist tatsächlich kompliziert.
Da Minijob und Haushaltshilfe den gleichen Arbeitgeber haben, müsste ich sie privat abmelden und nur in der Firma anmelden.
Aber es geht auch anders. Nach längerem Zögern sagte mir die Dame von der Minijobzentrale, ich soll die Haushaltshilfe auf mich persöhnlich anmelden ( dann bin ich Chefin ),und dann in der Firma anmelden,da ist dann mein Mann der Chef.
Mehrfachbeschäftigung ja, aber keinen Betrag angeben.
Ich hoffe das ist auch wirklich so. Werde aber trotzdem nochmal bei der Minijobzentrale anrufen. Hab leider schon oft die Erfahrung gemacht, dass ich verschiedene Aussagen hatte.
schaue mal, wenn du keine RV Beträge eingibst, was auf dem Beitragsnachweis Knappschaft dann ausgewiesen wird. Die RV Beträge des AG’s müssen da auftauchen, sonst war was falsch