soweit habe ich mich mit dem Programm vertraut gemacht und auch schon Mitarbeiter angelegt und die Meldung 20 ausgeführt.
Jetzt muss ich ja bis zum Wochenende die Beitragsmeldungen an die Minijob Zentrale durchführen. Wenn das Personal danach noch beschäftigt wird muss ich schätzen und ggf. eine Korrektur durchführen. Soweit so klar.
Wenn ich am Samstag jetzt alles fertig mache, kann ich dann die Meldungen versenden? Ohne einen „Monatswechsel“?
Problem ist, dass voraussichtlich nächste Woche noch 3 neue Mitarbeiter anfangen, diese müsste ich ja nach der „Beitragsmeldung“ noch anmelden und die Abrechnungen machen. Wie ist dort das vorgehen? Wird dann nachträglich eine Beitragsmeldung erzeugt, oder fließt das in die nächste Meldung mit rein?
Und, es wird empfohlen wenn nur Minijobber geführt werden ELStAM zu deaktivieren, damit keine Fehlmeldungen rausgehen. Wie mache ich das in Lexware? Oder wird nichts angelegt, wenn beim Personal 109 Geringfügig Beschäftigter angelegt wurde?
Solange MA beschäftigt sind, ist die Beitragsmeldung zu schätzen. Eine Korrektur ist so gesehen nicht ganz richtig formuliert. Du machst zum MOnatsende bzw. Anfang des Folgemonats einfach die normale Abrechnung. Gibt es Differenzen berechnet dies das Programm automatisch und berücksichtigt es bei der nächsten Schätzung. Gibt es keine Differenzen, dann auch gut.
Ja, musst Du sogar, denn mit dem Monatswechsel würden die Meldungen zu den Beitragsnachweisen verworfen. Wenn die Meldungen erstellt sind, einfach versenden über das meldecenter. Du hast das Lexware meldecenter bereits aktiviert?
Und bei der Gelegenheit weise auch gleich auf das hin, was demnächst ansteht:
Das ist kein Problem. Macht die Beitragsmeldung, versende die Beitragsnachweise. Wie beschrieben, alles was danach passiert wird beim Monatswechsel dann erkannt und Differenzen automatisch für den Folgemonat übernommen.
Man kann ELStAM nicht aktivieren. Sobald ein MA die Voraussetzungen erfüllt, wird eine ELStAM-Meldung erzeugt. Wenn Deine Minijobber:innen alle als geringfügig und pauschal versteuert „geschlüsselt“ werden im Programm, gibt es auch keine versehentliche ELStAM-Meldung. Ist jemand als Minijobber:in mit Abrechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen angelegt, gibt es auch eine ELStAM-Meldung und dies auch zurecht.
Ja wobei primär die Angabe ob pauschal versteuer oder nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen relevant ist.
Muss ja bis heute die SV Beitragsmeldung raus senden.
Leider funktioniert es nicht, da Fehler in DEN Personal Stammdaten sind.
Laut Meldung fehlt der Eintrag bei der BG
Allerdings haben wir noch immer keine Mitgliedsnummer etc von der BG erhalten.
Aussage war da auch, die brauchen sie auch nicht sofort, die SV Meldungen können sie trotzdem machen.
Lexware schickt aber leider keine Meldung raus
Alternative würde eine manuelle Meldung über SV.net gehen, aber dann haben wir das Problem das Lexware es ja ncit weiß das eine Meldung ausging und macht das evtl dnan später doppelt bzw eine Korrektur wäre über lexware auch nicht möglich, richtig?
Hoffe das mir einer kurzfristig helfen kann wie ich die Meldung über Lexware ohne BG machen kann