Eine Kollegin ist seit vielen Jahren bei uns als Minijobberin tätig, angemedet mit PGR 109, soz.vers. 6-5-0-0.
Ab dem 1.3.2024 geht sie krankheitsbedingt mit 61 Jahren in Rente,
der Minijob bei uns bleibt unverändert.
Muss ich trotzdem Angaben zur Rente machen, oder kann ich die Personal- und Lohndaten unverändert weiterführen ??
LG und eine schönen Sonntag
Hallo Sancho,
tolle Anleitung. Demnach besteht Bestandsschutz und meine Angaben bleiben bei 109 und 6-5-0-0.
Hertlichen Dank
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Muss ich trotzdem das. Hakchen bei Rentenart setzen ??
Guten Morgen @Senfpraline,
wenn die Beitragsgruppe RV = 5 ist, wird bei der Rentenart laut FAQ Altersvollrente hinterlegt.
Viele Grüße
Sancho
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