Minijob Schätzverfahren Abrechnung

Hallo liebe Community,

ich habe Fragen, ich hoffe Ihr könnt helfen:

Kann das Schätzverfahren auch nur für die Knappschaft erstellt werden? Oder geht nur alle KK oder keine?

Ich habe einen Minijobber, der auf Stundenbasis arbeite und durch das Arbeitsamt auch nur begrenzt dazu verdienen darf.
Da die Stunden nie bis zum Meldedatum vollständig vorliegen, muss ich im folge Monat immer eine Nachberechnung machen.
Alles kein Problem, aber das Arbeitsamt hat damit schmerzen.
Die wollen Abrechnungen ohne Korrekturen, leider kann ich nicht Zaubern…
Mir wurde vom AG vorgeschlagen, die Abrechnungen einen Monat später zumachen, aber damit verschlepp ich die SV Meldungen.
Ich drehe mich etwas im Kreis, vielleicht hat jemand eine Idee ???
Ich sehe keine Alternative…

Danke für Eueren Imput.
Gruss

Hi,

wenn Beitragsnachweise erstellt werden, erfolgt dies immer für alle KK.

Der BN ist ja eh nur die „Schätzung“, wenn danach Änderungen in den Abrechnungsdaten erfolgen, gibt es immer Abweichungen die im Folgemonat als Restbeitragsschuld zu- oder abgerechnet werden.

Wo genau besteht das Problem, wenn die finalen Stunden nach der Beitragsmeldung kommen?

Hi,
ich ordne die Stunden immer dem richtigen Monat zu. D.h. Wenn ich im Juni noch Stunden für den Mai erhalte, korrigier ich die Mai Daten, damit wird auf der Abrechnung im Juni der Mai mit einer Korrekturabrechnung ausgewiesen. Leider stört sich die Agentur für Arbeit daran. :frowning: .

Ich kann die Stunden auch im laufenden Monat eintragen, aber das finde ich nicht korrekt.

Wenn also die Schätzung nicht einzeln gemacht werden kann, weiß ich auch nicht weiter. Alle anderen AN haben Festgehalt.
Gruss

Wenn es um die Lohnabrechnung geht, kannst Du die Stunden auch vor dem Monatswechsel erfassen. Dann bekommst Du zwar eine Restbeitragsschuld für die Meldung an die Kasse, aber auf dem Lohnzettel gibt es da keine Korrektur, wenn die Werte vor dem Monatswechsel erfasst werden.

Hi,

ja, das ist eine Möglichkeit.
Ich mach das nicht gern, da dann die Zahlungsliste dann abweicht und es dabei zu menschlichen Fehlern bei der Auszahlung führen kann. ( Leider hatte ich dieses Problem schon)

Trotzdem DANKE

Welche? Die für die Mitarbeitenden? Dies sollte stimmig sein. Die für die Kasse könnte abweichen, aber Du hast doch die Werte der Beitragsnachweise als Grundlage.

Auszahlung an die MA? Wie kann es da zu Fehlern kommen?

Hi,

naja du machts die Abrechnungen mit den dir bekannten Daten:

  1. Zahlungsliste

dann kommen die Korrekturen und du änderst vor dem Monatswechsel die Angaben. ( Stunden, Lohnerhöhung etc.):

  1. Zahlungslist

Beide Zahlungslisten sind dann Bsp. 04/24 , aber unterscheiden sich, da man die Daten im laufenden Monat geändert hat.
Da ändert sich nicht nur die SV, sondern auch der Auszahlungsbetrag.

Ja, auch hier kann Zahlungslisten je MA ausgeben, aber die Übersicht ist eigentlich praktischer.

Nichts ist Perfekt… das ist halt so :slight_smile:
GRuss

Hallo Wühlmäuse,

das Arbeitsamt hat einen Knall und lebt noch in einer manuellen Welt und begreift nicht, dass falsche Lohnabrechnungen nicht rückwirkend korrigiert werden, sondern im nächsten Monat.

Du glaubst gar nicht, was ich mich in der Pandemie mit den KUG-Anträgen mit denen gestritten habe. Die nehmen nämlich nichts Elektronisches an, sondern immer noch Papier - und erwarten dann, dass dieses bei Beanstandung rückwirkend neu gemacht wird und nicht eine Korrektur im nächsten Monat. Schrecklich diese Behörde.

Im vorliegenden Fall kriegt einer zum Monatsende eine Erstabrechnung mit geschätzten Daten. Sowohl die Beitragsnachweise als auch die Datenträger mit den Lohnzahlungen müssen am drittletzten Bankarbeitstag vorliegen. Beim Stundenlöhner gehst Du im Folgemonat in den Korrekturmodus und es wird eine neue Abrechnung mit den endgültigen Daten erstellt. Und die kann der Mitarbeiter dann dem Arbeitsamt vorlegen - natürlich Ende Juni und nicht früher. Bis dahin hat sich das Arbeitsamt gefälligst zu dulden.

Wenn sie noch meckern, dann gib ihnen schriftlich, dass Abrechnungskorrekturen grundsätzlich in den nächsten Monat gehen - aus EDV-technischen Gründen und dem Arbeitgeber hier die Hände gebunden seien, weil er verpflichtet sei, mit ITSG-zertifizierten Programmen zu arbeiten.

Gruß
Rainer

Hey Rainer,

danke für deine Antwort… bin froh das nicht nur ich die für doof halte.

Die können auch einfach das Jahreslohnjournal am ende des Jahres anfordern. Da stehen alle Daten drin. Dann können sie sich immer noch mit dem AN streiten.

Bürokratie die keiner braucht.

Gruss

Das bezieht sich jetzt auf die Frage, wie es zu Fehlern kommen kann?