Hallo,
ich wünsche allen noch ein gesundes neues Jahr!
Ich habe gleich auch wieder eine Frage: Ende des vergangenen Jahres wurde bei uns eine Betriebsprüfung durchgeführt. Im Bescheid schreibt die DRV, dass Meldekorrekturen notwendig sind. Daraufhin hatte ich von der betreffenden Krankenkasse ein Schreiben erhalten in dem steht, dass für die in den Berechnungsunterlagen als melderelevant gekennzeichneten Sachverhalte die erforderlichen Meldungen nach der DEÜV zu berichtigen sind. Soweit so gut. Nun ist es aber so, dass die betreffende Mitarbeiterin seit 01.05.2014 nicht mehr bei uns beschäftigt ist. Kann ich nun trotzdem die Meldungen noch berichtigen?
Vorab schon einmal vielen Dank für eure Hilfe!