Hallo,
ich versuche mein Glück jetzt einmal hier, da mir der Kundenservice von Lexoffice bisher nicht weiterhelfen konnte. Ich habe die folgende Situation:
Ich bekomme monatlich eine Provision (aus Handelsvertretung), die fälschlicherweise mit 0% MwSt. ausgezahlt wurde, obwohl ich mehrwertsteuerpflichtig bin. Das heißt ich habe alle meine Kontoeingänge mit dieser Provision bisher mit 0% MwSt. eingegeben. Nun habe ich bei dem Unternehmen alles berichtigt und die MwSt.-Nachzahlung für das komplette Jahr bekommen - in einer Zahlung. Korrigierte Provisionsrechnungen kann ich nicht bekommen, ich habe nur eine Übersicht über die einzelnen Beträge bekommen. Diese ganze Summe muss ja nun zum Finanzamt als Vorsteuer, aber theoretisch muss ich doch jetzt alle vorher getätigten Buchungen aufheben und diese mit 19% MwSt. eintragen, richtig? Ich kann ja nur leider keinen höheren Betrag als den erhaltenen Betrag bei einem Beleg eingeben. Wie kann ich jetzt die große Summe an Vorsteuer in die einzelnen Monate buchen und welche Kategorie muss ich auswählen, dass es als reine Vorsteuer reingenommen wird.
Ich weiß leider absolut nicht weiter…vielleicht kann ja jemand helfen.
Uih - da ist ja einiges schief gelaufen.
Erstens: wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Provisionen bei dir aber Umsätze, keine Aufwendungen. D.h. du hättest über das Konto Provisionsumsätze buchen müssen und da wäre dann schon die Frage nach den 19% Umsatzsteuer (nicht Vorsteuer) gekommen. Eigentlich hättest du monatlich aus den erhaltenen Provisionen die Umsatzsteuer heraus rechnen müssen (gleichgültig, ob die Firma das in den Abrechnungen ausgewiesen hat oder nicht) und an das Finanzamt abführen müssen.
Beispiel: du hast 100 Euro Provision erhalten, dann wären hierin 15,97 € Umsatzsteuer enthalten gewesen, die an das Finanzamt abzuführen waren.
Du solltest hier mit einem Steuerberater besprechen, wie du vorgehen solltest. Bei den Abrechnungen handelt es sich ja um Gutschriften (hier wirklich Gutschriften, weil der Kunde abrechnet anstelle des Lieferanten). Die Umsatzsteuererklärung verlangt zwingend die Bemessungsgrundlage, daher kann man die Umsatzsteuer nicht einfach über eine Buchung erfassen (bei Vorsteuer ginge es). Ich vermute, du wirst alle Buchungen korrigieren müssen (wobei unter Umständen von dir Rechnungen ausgestellt werden müssen mit Umsatzsteuerausweis), also Storno und Buchung über das „richtige“ Konto mit Umsatzsteuer.
Vielen Dank für deine Erläuterung!
Die Provisionen sind Umsätze, richtig. Also Einnahmen - ich habe sie halt fälschlicherweise mit 0% MwSt. angegeben, statt mit 19%. Daher fehlt jetzt in jedem Monat die MwSt., die ja ans Finanzamt gegangen wäre. Sorry, vielleicht hatte ich den falschen Begriff verwendet.
Ich habe heute mit meinem neuen Steuerberater gesprochen, der leider mit Datev arbeitet und mir bei lexoffice nicht wirklich viele Infos geben konnte. Er meinte ich soll die Buchungen der Provisionen alle nochmal rausnehmen und jeden Monat neu einbuchen mit der MwSt. - das scheint mir auch logisch. Nur leider bekomme ich es praktisch nicht in lexoffice umgesetzt.
Bsp:
Eingang auf Konto am 27.01.2019 von 320 € (hatte ich vorher mit 0% als Einnahme / Stichwort Provision)
Eigentlich müsste ich jetzt 380,80 € buchen (320 € + 19% MwSt.) - Kann ich aber nicht, da ich den Betrag auf der Bank ja nicht ändern kann. Ich kann nur 320 € (inkl. 19% MwSt.) eingeben. ich würde jetzt einfach gerne die 60,80 € MwSt. einzeln in den jeweiligen Monat buchen - als reine Umsatzsteuer. Das muss doch irgendwie möglich sein, oder?
Gab es denn monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen oder soll es nur eine jährliche geben?
In den Abrechnungen vom Lieferanten gab es keine Umsatzsteuer? Dann haben die aber auch was falsch gemacht.
Die haben jetzt tatsächlich Umsatzsteuer auf die Zahlungen nachgezahlt?
Sonst hättest du ja vorher Brutto 320 € netto 268,91 € + 51,09 € Umsatzsteuer buchen müssen.
Wie du das buchen kannst, kann ich leider nicht helfen. Habe das tatsächlich so ähnlich aber mit Büroeasy.
Habe aus einer Insolvenzmasse etwas gekauft und da auf der Rechnung keine Steuer stand nahm ich an der Anwalt kann keine Umsatzsteuer berechnen. Dem Anwalt fiel ein halbes Jahr später ein das er da doch Umsatzsteuer für haben will und hat diese nachberechnet.
In Büroeasy habe ich das auf das Mehrwertsteuerverrechnungskonto gebucht.
Allerdings war mir egal was Büroeasy daraus macht, da die tatsächlichen Buchungen bei mir das Steuerbüro macht und eben auch die Meldungen.
Ist in dem Fall deren Problem wie sie es letztendlich buchen, mir war nur wichtig das mein Kontostand wieder passt.