Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher insgesamt 3 Beschäftigungsverhältnisse hat.
Eine Beschäftigung ist geschlüsselt mit Hauptarbeitgeber, Perosnengruppe 101 sv-pflichtig und ein Haken bei Mehrfachbeschäftigung. Die anderen beiden Beschäftigungen sind geschlüsselt mit Nebenarbeitgeber, Steuerklasse 6, Personengruppe 101 sv-pflichtig und der Hacken bei Mehrfachbeschäftigung.
Der eine Nebenverdienst liegt bei 1600€ und der 2. Nebenverdienst bei unter 1600€.
Kann bzw. muss hier bei beiden Nebenbeschäftigungen das „ja“ bei Übergangsbereich (SV-Status) rein? Oder nur beim Verdienst >1600€? Wäre sonst noch etwas zu beachten?
Danke vielmals
Fanny
Hallo Fanny,
in der nachfolgenden FAQ ist ganz unten eine Info zum Thema ‚Übergangsbereich bei Mehrfachbeschäftigung‘:
Eine Frage noch: sind die drei Beschäftigungen bei einem oder mehreren Arbeitgebern?
Viele Grüße,
Sancho
Hallo Sancho,
die Beschäftigungen sind bei verschiedenen Arbeitgebern.
VG Fanny
Dann in den Stammdaten unter SV-Status die ‚Mehrfachbeschäftigung‘ und ‚es gibt mehr als einen anderen AG‘ anhaken und die Entgelte der anderen Beschäftigungen erfassen.
Viele Grüße,
Sancho
Hallo Sancho,
wenn es nur 2 verschiedene AG wären, dann sicher nur der Hacken bei Mehrfachbeschäftigung? Aber ob jetzt 2 oder 3 AG, muss ich bei Übergangsbereich etwas einstellen? Dort gibt es 4 Möglichkeiten:
- nein
- ja
- ja, ohne Zusammenrechnung AV
- nur in AV.
Dazu steht nichts unter " Besonderheit: Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich".
Oder habe ich es so richtig verstanden: Wenn mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden, dann gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn das gesamte erzielte Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Hier werden aber nur Entgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen berücksichtigt.
Danke dir.
VG Fanny
Hallo Fanny,
ich hab das mal getestet im Programm. Der Übergangsbereich wird nur angewendet wenn alle Entgelte zusammen im Übergangsbereich liegen.
Viele Grüße,
Sancho
Super, danke für deine Hilfe.
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