aus verschiedenen IKEA-Regalen und Zubehörteilen haben wir uns Büromöbel gebaut.
Hier ein Beispiel:
Regal 59 €
Regal 25 €
Regal 25 €
Türen 50 €
Summe 159 €
Die Positionen für sich gesehen wären alle, da je unter 150 €, als Sofortaufwand abzuschreiben. Das Ganze zusammen wäre jedoch über 150 € und somit GWG. Steuerrechtlich sehe ich keinen Unterschied, doch wie buche ich es denn nun richtig?
theoretisch kann auch ein GWG eine Anlage im Bau sein. Die Abschreibung beginnt ja erst, wo sie fertig ist (in Dienst gestellt wird). Und das kann auch eine Sofortabschreibung sein.
Anders sieht es wieder aus, wenn das komplette Möbelstück dann über 410,00 € kosten würde.
Nein. Zwingend ist das nur bei Anwendung der Pool-Regel. Für die Sofortabschreibung gibt es keine derartige Regelung und auch keine Bestimmung, dass an Stelle der alten 60-Euro-Grenze eine 150-Euro-Grenze treten soll. Es gibt lediglich eine Bestimmung, dass Gegenstände zwischen 150 und 410 Euro in eine besondere Liste einzutragen sind (und solche unter 150 Euro eben nicht; es ist aber auch nicht verboten, auch solche Gegenstände mit zu erfassen).
Entschuldigung, Rainer, aber Dein Wissen ist auf einem recht alten Stand. Die 60-Euro Regel hat es nicht gegeben (wohl aber eine 60-DM-Regel). Die Grenze zu GWG liegt ei 150 Euro und bis 490 Euro können GWG gebucht werden, für den Pool von 150 Euro bis 1.000 Euro, aber dann einheitlich pro Jahr für alle, also auch eigentlich GWG!. Alles unter 150 Euro sind sofort abziehbare Betriebsausgaben.
Und die Theorie, dass es sich hier um Anlagen im Bau handeln würde, ist ja etwas sehr weit hervorgeholt. Was hat ein Regal mit einer Tür gemeinsam? Ein Regal und ein Regal und ein Regal ergeben drei selbständig nutzbare Regale und nicht eins. Ich sehe hier keinen Zusammenbau zu einem kompletten Möbelstück, was wohl auch von Leslie (siehe seine Antwort) so gesehen wurde.
Du solltest Dich vielleicht einmal mit den entsprechenden Paragraphen im Einkommensteuerrecht auseinandersetzen (HGB ist noch etwas anderes, aber ich davon aus, dass Leslie nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanzieren muss). Lies hierzu einmal die Paragraphen 6 und 7 des Einkommensteuerrechts und vor allem auch die dazu erlassenen Hinweise und Richtlinien der Finanzverwaltung.
Leslie: bis 150 Euro sind (steuerrechtlich gesehen) die Aufwendungen sofort Betriebsausgaben und müssen nicht im Anlagenverzeichnis geführt werden. Sie können, aber dies ist ja Mehraufwand.
Es ist in der Tat so, dass ich für eine Kapitalgesellschaft (in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater) die Buchführung übernehme und wir nach HGB bilanzieren. Was die Buchführung und die Anwendung von Gesetzestexten an geht, bin ich eigentlich recht fit, (zwei Jahre Höhere Handelsschule, Ausbildung, BWL-Studium), doch da ich im ÖD gelernt habe, fehlt mir geringfügig der Praxisbezug zur Rechnungslegung. Ich buche nach SKR03 und habe mich gegen den Abschreibungspool entschieden, da ich den Pool über fünf Jahre abschreiben müsste und nicht außerplanmäßig abschreiben könnte (ungeeignet für EDV etc.).
Die Regale sind selbstständig nutzbar und im Wert unter 150 €, daher würde ich sie als Sofortaufwand buchen. Doch sie sind miteinander verschraubt und stehen im Büro, in dem auch der Betriebsprüfer sitzen wird. Wenn ich die verschraubten Regale als GWG buche, könnte der Steuerberater sagen, dass das unnötig kompliziert ist und ich sie als Sofortaufwand buchen solle. Wenn ich sie als Sofortaufwand buche, könnte der Betriebsprüfer sagen, dass die Herstellungskosten der Regale 150 € übersteigen und ich sie hätte als GWG buchen müssen. Meines Erachtens wäre das Konto 8455 (Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter) geeignet, doch bisher teilt noch keiner meine Meinung.
@ Ecrivain: Sind die Prüfer so wohlwollend, dass sie ignorieren, dass die Regale verschraubt sind?
Habe nun erstmal alles auf 4980 (Sonstiger Betriebsbedarf) im Stapel gebucht, doch so gut finde ich das nicht.
prima, dann kommen wir ja schon näher.
4855 geht nur, wenn vorher über ein Anlagenkonto (hier also 480) gebucht wurde. Wenn die beiden Regale zusammen geschraubt wurden, sind sie nicht mehr selbständig nutzbar und da der Betriebsprüfer diese ja sehen wird, kannst du ihm auch gut erklären, dass du beide Möglichkeiten überlegt hast und zu dem Schluss gekommen bist, dass diese beiden Teile zusammen gehören.
Per Saldo kommt das Gleiche heraus - du buchst jetzt 0480 an 1200 (oder 1000) und am Jahresende dann 4855 an 0480. Der Aufwand steht in jedem Fall in diesem Jahr in deinem Ergebnis.
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die Lösung gefällt mir am besten. Hatte es mir auch so vorgestellt, dass ich es erst auf 0480 und dann auf 4855 den Aufwand buche.