kann mir denn bitte mal einer genau erklären was ich im Mahnwesen eingeben muss. Ich nutze financial office professiona 2015.
Ich habe die Möglichkeit einen Stichtag, gebucht bis und Fristsetzung einzugeben. Mit gebucht bis und eine Fristsetzung kann ich noch etwas anfangen, aber wenn ich heute das letzte mal gebucht habe mit meinem Bankkonto und will sehen, welche Rechnungen noch offen sind, muss ich doch eigentlich Stichtag auch das heutige Datum wählen oder? Fristsetzung wäre dann also 15 Tage (mein Mahnverlauf) später.
ICh weiß nicht genau ob ich da einen Denkfehler habe oder was ich falsch mache.
ja. Der Stichtag sollte der Tag sein, wann der letzte Zahlungseingang geprüft wurde. Also wenn Du z.B. am Freitag einen Kontoauszug abholst/bekommst und diesen verbuchst, dann solltest Du dieses Datum wählen. Auch, wenn Du die Verbuchung dieses Auszuges erst am Montag, Dienstag… vornimmst. Es kann ja sein, am Mo oder Di sind noch Zahlungen erfolgt, welche die offenen Posten betreffen.
Fristsetzung meint den Tag, bis wann Du die Zahlung vom Kunden spätestens haben möchtest. Also Du setzt eine Frist bis zum TT.MM.JJJJ um zu zahlen sonst geht es in die nächste Mahnstufe, zum Anwalt, Inkassobüro etc.
Hm, irgendwie funktioniert das nicht wirklich wie ich mir das vorstelle. Kennst du ein gutes Video bzw. ein Tutorial für Lexware, wo ich das vielleicht gut erklärt bekomme?
Ich könnte ggf. in den nächsten Tagen mal eines dazu machen, aber so wirklich ergiebig wird das nicht, denn aus meiner Perspektive ist das doch recht simpel.
Vielleicht schilderst Du mal, was genau da nicht so läuft wie Du es gern hättest und dann schauen wir weiter.
Optional: http://lex-blog.de/support - hier kannst Du auch eine Supportanfrage stellen und wir schauen gemeinsam via Fernwartung. Diese Leistung wäre jedoch kostenpflichtig.
Wenn ich dann allerdings die Frist im Mahnwesen setze zu auswählen. Gebucht und Stichtag zu heute, nehme ich dann aber trotzdem bei der 1. Mahnung das Datum 15 Tage später, weil ich dieses ja als Toleranz und Fälligkeit habe.
Irgendwie komme ich mir gerade ein wenig Unwissend vor.
In deinem Beispiel wäre die 2. Mahnung am 09.02.2015 und die 3. Mahnung am 14.02.2015, wobei Lexware nicht prüft, wann die Mahnung erstellt wurde. Wenn du beispielsweise Anfang Februar Urlaub machst, kannst du am 14.02.2015 alle drei Mahnungen hintereinander drucken.
Wenn Du nun den Mahnlauf machst und als Stichtag den 11.02.2015 nimmst, wird diese Rechnung nicht angezeigt. Nimmst Du Stichtag 17.02. (oder später) dann wird die Rechnung angezeigt.
Stichtag (Mindestvoraussetzung) ist also: Rechnungsdatum + Zahlungsziel + Wert Tage Mahnung → Erst wenn hier der Wert erreicht wird, wird diese Rechnung im Mahnlauf aufgeführt.
Aber, wenn ich dann in dem Mahnwesen bin und das alles fein säuberlich eingetragen habe - nachdem ich es nun endlich verstanden habe - bin ich mir dennoch unschlüssig, welchen Wert ich bei Fristsetzung eingebe… Die 15 Tage oder die Frist/Fälligkeit von 10 Tagen? Ich würde jetzt davon ausgehen, die 15 Tage als Fristsetzung bis zu nehmen. - kompliziert!
Die Fristsetzung ist das Datum (ist ja ein fixes Datum, kein Wert), bis wann Du die Kohle haben willst. Das hat mit Deinem ursprünglichen Zahlungsziel oder dem Mahnwert nichts zu tun. Ich wähle hier in der Regel z.B. 5-7 Tage nach Erstellung der Mahnung. Also wenn ich heute die Mahnung erstelle dann ist Fristsetzung (in meinem Beispiel) der 29.02.2015. Das kannst Du aber individuell entscheiden.
Sollten aber schon 3-5 Tage sein, da Die Bearbeitung sicherlich 1-2 Tage brauchen kann und Banklaufzeit auch 1 Werktag ist. Wenn Du grosszügig bist, kannst Du natürlich auch 10, 14… Tage Luft geben.