mein Account in Lexoffice ist seit Anfang an auf „Ist-Besteuerung“ eingestellt. Es geht um abziehbare Vorsteuer bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung:
Ich wollte gerade die Umsatzsteuervoranmeldung für das Quartal 1 verschicken, dann fällt mir zufällig auf, dass Lexoffice eine Rechnung eines Tablets, welche am 21.03.2024 bezahlt wurde, nicht im Quartal 1 zeigt, sondern schiebt sie auf Quartal 2.
Die Rechnung vom Verkäufer bekam ich erst nach mehrmaliger Aufforderung und deshalb ist das Rechnungsdatum 01.04.2024. Wahrscheinlich hat es damit zu tun, oder wo liegt mein Denk- bzw. Anwendungsfehler?
Lexoffice macht in dem Punkt anscheinend überhaupt nichts falsch. Sondern ich hatte, wie eingangs schon vermutet, einen Denkfehler.
Korrekt ist nämlich:
Zeitpunkt der Vorsteuer: Vorsteuer darf ein Unternehmer abziehen, sobald die Leistung erfolgt ist und er eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten hat. Der Zeitpunkt der Bezahlung spielt dabei keine Rolle.
Quelle: Vorsteuer: Wann ist sie abzugsfähig und wann nicht? | Lexware
Der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt somit mit dem Beleg- bzw. Rechnungsdatum. Das bedeutet konkret: Die Ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer wird sofort in der Umsatzsteuer-Voranmeldung von der Umsatzsteuer-Zahllast abgezogen, egal ob Sie die Rechnung (Ausgabenbeleg) bezahlt haben oder nicht.
Quelle: Ausgaben und Istversteuerung | lexoffice Help Center
Ist immer beruhigend zu wissen, dass man gewisse Dinge in der Buchhaltung seit Jahren falsch macht…