Lohnt sich 1 % Regelung als Gewerbetreibender?

Hallo zusammen,

leider ist mein Steuerberater kaum erreichbar, deswegen wärs toll, wenn ihr mir helfen könntet:
Lohnt sich die 1%-Regelung als Gewerbetreibender?
Ich habe für mein Beispiel folgende Werte angenommen: 9500€ gebrauchtes Auto von einem Privatverkäufer erworben. 1000€ Kosten für hauptsächlich Reifen und Batterietausch.
12000€ Spritausgaben in 5 Jahren (2400€ pro Jahr).
Laut der 1% Regelung müsste ich bei angenommenen 25000€ Bruttolistenpreis 15000€ in 5 Jahren versteuern (3000€ pro Jahr).

Also stehen 22500€ Kosten fürs Auto von denen ich die Einkommenssteuer erstattet bekomme 15000€ gegenüber, die ich in 5 Jahren versteuern muss.
Also hätte ich von 7500€ am Ende die Steuer „geschenkt“ bekommen? Bei einem fiktiven Einkommenssteuersatz von 30 %, würde ich also 2250€ bekommen? Oder muss man noch weitere Steuerarten berücksichtigen?

Wie sieht z.b. das mit der Umsatzsteuer als gewerblicher Handelsvertreter aus, der 19% Umsatzsteuer auf die von ihm vertriebenen Produkte bzw. eigentlich seiner Provision bezahlt?

Zur Behandlung in Lexoffice, müsste ich vermutlich den Kaufvertrag des Autos als Rechnung bzw. Ausgabe hochladen und auf welches Konto buchen?
Und die 1% Regelung wahrscheinlich ohne Beleg einfach als Einnahme monatlich anteilig eintragen?

Vielen Dank schonmal!

Hi,

Das pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten ist schwierig. :slight_smile:

Also Einkommensteuer wird hier nicht erstattet. Das wirkt sich auf Dein Betriebsergebnis aus und mindert Deinen Gewinn und damit vermutlich auch die Einkommensteuer.

So ganz verstehe ich den Denkansatz noch nicht. Am Ende musst Du entscheiden, ob Du Dir die Mühe mit einem Fahrtenbuch machen möchtest und ob Du den PKW überhaupt privat nutzt. Denn wenn 100% betriebliche Nutzung (ggf. reichen auch schon 90%, müsstest Du mit einem Steuerbüro besprechen), dann braucht es weder Fahrtenbuch noch 1%-Regelung.

Bei der 1%-Regelung sind alle (!) Kosten des PKW betrieblich und Du zahlst monatlich den 1%-Anteil als private Nutzung. Ob das von Vorteil oder zum Nachteil ist, kann man vorab immer nur sehr ungenau sagen, da etwaige Reparaturen etc. oftmals nicht planbar sind.

Für eine steuerrechtlich verbindliche Auskunft, bitte ein Steuerbüro kontaktieren. Wenn Dein Steuerbüro für Dich als Mandant:in nicht da ist, dann ggf. nach Alternativen Ausschau halten.

Du hast in deiner Rechnung die Abschreibung vergessen, die,ja auch noch den Gewinn mindert.

Wenn du nicht umsatzsteuerlich aldKleinunternehmer geführt wirst, fällt für das 1% noch Umsatzsteuer an, wobei du 20% der Pauschale umsatzsteuerfrei ansetzen kannst (als Einzelunternehmer)

Was für dich besser ist, lässt sich, wie oben von Steve schon beschrieben pauschal nicht sagen. Fahrtenbuch manuell führen ist allerdings ein erheblicher Aufwand, da solltest du vielleicht die elektronische Variante überlegen…

Theoretisch kannst du noch den Kilometer mit 30 Cent abrechnen, dann aber keine Kosten UND das Fahrzeug muss unter 50% betrieblich genutzt werden.

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