Lohnsteuerklasse 6

Hallo,
einer unserer Mitarbeiter ist durch die ELSTAM in Lohnsteuerklasse 6 gekommen ohne (!!) weitere Lohnsteuerkarte. Lexware bemerkt, dass bei einer „zweiten Lohnsteuerkarte die bAV nicht lohnsteuerfrei ist“. Wie kann ich Lohn&Gehalt beibringen, dass keine zweite Lohnsteuerkarte vorliegt? Oder kann ich den Vermerk ignorieren? Wird die Abrechnung in diesem Fall trotzdem durchgeführt?

Vielen Dank für eine Antwort

Halllo erst einmal,

ganz sicher das dieser AN nicht bereits woanders angemeldet ist da er noch einen Job ausübt?

Hallo,
ja, ganz sicher - er hat nur diese Arbeitsstelle.

Schönen Gruß

Da wäre ich nie ganz sicher - es gibt unterschiedliche Gründe, warum ich einen weiteren Job bei meinem Arbeitgeber nicht angebe (auch wenn dieser AN dann nicht weiß, dass über die Lohnsteuermerkmale manches ans Licht kommt).

Grundsätzlich: du darfst auf keinen Fall die über ElStAM gemeldeten Daten ändern. Der Arbeitnehmer muss sich mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen und klären, warum hier die Lohnsteuerklasse 6 steht. Oder hast du im letzten Jahr eine Häkchen gemacht bei „Ersatzbescheinigung liegt vor“? Dann wird im neuen Jahr automatisch auf Klasse 6 umgesetzt (oder nach drei Monaten). Dann mache das Häkchen einmal weg und hole über ElStAM neu ab.

Danke für die Antwort.

Bitte geht davon aus, dass alles stimmt. Dass der ÁN in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft wurde hängt nicht(!!!) an einer weiteren Tätigkeit!!

Gruß

Dann würde ich wie bereits uben erwähnt folgendes klären (lassen):