Hallo,
einer unserer Mitarbeiter ist durch die ELSTAM in Lohnsteuerklasse 6 gekommen ohne (!!) weitere Lohnsteuerkarte. Lexware bemerkt, dass bei einer „zweiten Lohnsteuerkarte die bAV nicht lohnsteuerfrei ist“. Wie kann ich Lohn&Gehalt beibringen, dass keine zweite Lohnsteuerkarte vorliegt? Oder kann ich den Vermerk ignorieren? Wird die Abrechnung in diesem Fall trotzdem durchgeführt?
Da wäre ich nie ganz sicher - es gibt unterschiedliche Gründe, warum ich einen weiteren Job bei meinem Arbeitgeber nicht angebe (auch wenn dieser AN dann nicht weiß, dass über die Lohnsteuermerkmale manches ans Licht kommt).
Grundsätzlich: du darfst auf keinen Fall die über ElStAM gemeldeten Daten ändern. Der Arbeitnehmer muss sich mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen und klären, warum hier die Lohnsteuerklasse 6 steht. Oder hast du im letzten Jahr eine Häkchen gemacht bei „Ersatzbescheinigung liegt vor“? Dann wird im neuen Jahr automatisch auf Klasse 6 umgesetzt (oder nach drei Monaten). Dann mache das Häkchen einmal weg und hole über ElStAM neu ab.