Hallo zusammen,
der järhliche Lohnsteuerjahresausgleich steht an und ich bin im Prinzip das erste Mal auf mich allein gestellt, das zu machen.
Jetzt gibt es den Punkt, dass kein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden darf, wenn „die Voraussetzungen für den Eintrag von Unterbrechnungstagen auf der Lohnsteuerbescheinigung erfüllt“ sind.
Wo kann ich das nachprüfen? Sind damit auch Leute gemeint, die aus der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall rausgefallen sind? Wie lang muss so eine Unterbrechnung sein, damit ich sie berücksicghtigen muss? Bzw. irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man den Ausgleich nicht durchführen darf, wenn bei U im Lohnkonto mindestens 1 steht? Wo kann ich das nachprüfen, ob das der Fall ist.
Ich weiß, das sind zum Teil keine reinen, ich nenn’s mal Anwenderfragen, aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen.
Danke, Marcus.
Die Übersicht von dem Link hatte ich schon. Ich war mir nur nicht sicher, was das mit den Unterbrechungen genau auf sich hat, aber das hat sich im Prinzip mit meiner anderen Frage, wo ich das „U“ finde, geklärt. Bei knapp 100 Mitarbeitern ist der Lohnsteuerjahresausgleich doch noch einiges an „Handarbeit“, was das Prüfen bei wem man einen Ausgleich machen kann und bei wem nicht angeht.
wem sagst du das mit der Handarbeit?
Bei mir werden 2000 Löhne abgerechnet.
Deshalb werden hier immer pro Mandant im Januar Excel-Tabellen angelegt.
Da wird dann ( falls ein besonderer Vorfall anliegt ) Häkchen gesetzt.
Dann muss man am Jahresende nur schnell die Tabelle überfliegen und bei allen, die in der Excel einen Haken haben, den Haken im Lohnprogramm rausnehmen.
Das geht dann ruck zuck.