Hallo zusammen,
ich hoffe, es geht Euch/Ihnen allen gut.
Vielleicht kann mir hier jemand bei meinem Kuddelmuddel helfen:
Im Jahr 2015 haben wir drei Mal das Abrechnungssystem gewechselt
- Januar bis März > Agenda beim Steuerberater
- April bis August > Lexware bei einem Unternehmensberater
- September bis Dezember > Lexware, aber jetzt im eigenen Haus
Bei den Vorträgen habe ich nun leider bei einem (dem einzigen) Mitarbeiter mit privater KV Fehler gemacht:
In Zeile 24.b, 24.c und 28 stehen falsche Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung.
(Die Dame beim Finanzamt war sehr freundlich und meinte, dies sei kein Problem. Die Werte auf dem Ausdruck korrigieren und mit einem Anschreiben einmal an das Finanzamt und einmal an den Mitarbeiter, damit er das zur Steuererklärung legt)
Wie ich mir die Werte für 24.b und 24.c errechnen kann, ist mir klar.
Unsicher bin ich bei Zeile 28.
Hier wurden Januar bis März die Basisbeiträge beim alten Steuerberater eingetragen.
Ab April bis Dezember war dies nicht mehr der Fall. Die Felder blieben leer - Gilt dann hier eine Mindestvorsorgepauschale von 12% des steuerpflichtigen Arbeitslohns? Von April bis August gab es KUG…
Darüber hinaus habe ich dann noch einen Fehler gemacht - aber da der Mitarbeiter hierfür noch eine Nachzahlung in 2016 erhält, darf ich das ja nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung 2015 korrigieren, da das laut Lexware-Hotline in 2016 automatisch passiert. Um die Verwirrung komplett zu machen, wurde dem Mitarbeiter von September bis Dezember nur die Hälfte des normalen AG-Zuschusses gezahlt. Wie korrigiere ich das richtig?
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich erklärt
und es kann jemand ein Licht in mein Dunkel bringen.
Viele liebe Grüße
und ein schönes Wochenende
Monika