Lohnkürzung bei kindkrank über Monatswechsel

Lexware Financial Office Pro Version 23.02

Schönen guten Morgen allerseits,

bei folgendem Problem bräuchte ich eure Unterstützung.

Situation:
Eine Mitarbeiterin ist wegen Erkrankung ihres Kindes vom 31.01.2023 bis 01.02.2023 ausgefallen.

mein erster Lösungsansatz:

  • im Abrechnungsmonat Januar habe ich die Fehlzeit „Pflege eines erkrankten Kindes“ mit AU und mit Krankengeld vom 31.01. bis 01.02. eingetragen
  • das ausgefallene Bruttoentgelt konnte nicht automatisch berechnet werden, deswegen habe ich es im Freistellungsassistenten manuell eingetragen (2/30 des Bruttolohns)
  • beim Versuch die Entgeltersatzleitung über das Meldecenter zu versenden, steht in der Prüfliste, dass der Monat Februar erst abgerechnet werden muss, bevor die Meldung versendet werden kann
  • ebenfalls fiel mir auf, dass in der Gehaltsabrechnung 01/23 das Bruttoentgelt nicht um 1/30 für den 31.01. gekürzt wurde
  • ich habe also zunächst den Monatswechsel zu 02/23 durchgeführt, um zu sehen, ob es dann funktioniert

mein zweiter Lösungsansatz:

  • im Abrechnungsmonat Februar 2023 rufe ich die Vorschau der Lohnabrechnung 02/23 auf. Dort wird jetzt der Lohn gekürzt, aber nicht um 2/30 des Bruttolohns, sondern fälschlicherweise um 3/30
  • ich wechsle im Korrekturmodus in den Januar, um bei den Fehlzeiten den Assistenten für die Freistellung erneut aufzurufen und die ausgefallenen Entgelte zu kontrollieren. Dort steht dann der korrekte Betrag für 1/30 ausgefallenes Brutto im Januar und 1/30 ausgefallenes Brutto im Folgemonat, also Februar. Eine Lohnkürzung im Januar findet wieder nicht statt
  • den Antrag auf Entgeltersatzleistung könnte ich jetzt im Februar versenden. Dort drin ist auch der korrekte Betrag für das ausgefallene Brutto angegeben.

Meine Fragen:

  • warum kürzt Lexware im Januar den Lohn nicht (obwohl die Lohnart richtig definiert ist, mit der Kürzungsvariante Dreißigstel)
  • warum werden aber dann im Februar 3/30 des Lohns gekürzt, obwohl im sowohl im Freistellungsassistent, als auch im Antrag für Entgeltersatzleistung der richtige Wert steht?

Wo liegt mein Fehler bzw. wie müsste der Ablauf korrekterweise sein?

Danke für eure Unterstützung.

Hallo,

das Problem ist in dem Fall die gewählte Kürzungsmethode ‚Dreißigstel‘.

Das Programm rechnet wie folgt:

01/23: Gehalt / 30 x (31-1)
02/23: Gehalt / 30 x (28-1)

Ich empfehle hier eine andere Kürzungsmethode (Kalender- oder Arbeitstage).

Für die rückwirkende Korrektur muss man sich eine neue Lohnart anlegen. man könnte die Lohnart ‚Gehalt‘ kopieren und während der Anlage die Kürzungsmethode ändern. Anschließend kann man die Abrechnung für den Vormonat über die neue Lohnart korrigieren. Abschließend kann man dann ab dem aktuellen Abrechnungsmonat in der eigentlichen Lohnart einen neuen Zeitraum anlegen und die Kürzungsmethode ändern (siehe FAQ).

Viele Grüße,
Sancho

1 „Gefällt mir“

Hallo Sancho,
besten Dank für deine Antwort. Ich habe es so gemacht und das hat auch funktioniert.

Allerdings muss ich hier kritsich gegenüber Lexware anmerken, dass wenn ich für eine Lohnart die Kürzungsmethode „Dreißigstel“ gewählt habe, ich dann natürlich davon ausgehe, dass Lexware jeden Monat auch als Monat mit dreißig Tagen für die Kürzung der jeweiligen Lohnarten behandelt. Das hätte dann den schönen Effekt, dass der Mitarbeiter für jeden ausgefallenen Tag den gleichen Betrag gekürzt bekommt, unabhängig davon in welchem Monat der Ausfall war. So gibt es dann immer Nachfragen. Es wird aber sicherlich seine Gründe haben, warum dass so nicht möglich ist.

Nochmals Danke für deine Hilfe.

Hallo ES242,

die arbeitsrechtlichen Kürzungsmethoden und deren Berechnungen sind aber keine Erfindung von Lexware.

Die Dreißigstelmethode funktioniert nur zu 100%, wenn der Monat auch 30 Kalendertage hat.

Viele Grüße,
Sancho

2 „Gefällt mir“

Das stimmt, allerdings besagt die Dreißigstel-Methode lt. Rechtsprechung der Bundesarbeitsgerichte, dass Monate mit 30 Tagen gerechnet werden, unabhängig davon wieviel Tage sie wirklich haben.

Man kann ja nach Dreißigstel kürzen - das Programm rechnet in dem Fall so wie ich beschrieben habe, d.h. bei 1 Tag Fehlzeit in 01/23 kürzt das Programm nicht, wogegen in 02/23 3 Tage gekürzt werden.

Aber wie bereits erläutert, die Berechnung ist nicht von Lexware.

Viele Grüße,
Sancho

Dieses Thema wurde automatisch 2 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Antworten mehr erlaubt.