Hallo,
ich habe eigene SFN-Lohnarten angelegt, da unsere Prozentsätze für diese Zuschläge nicht mit denen von Lexware korrespondiert haben.
Jetzt habe ich festgestellt, dass bei den selbst angelegten Lohnarten nicht die Grenze (Grundlohn größer 25€/ Stunde = sv-Pflicht) berücksichtigt wird.
Wie kann ich dies in der Lohnartenkennzeichnung berücksichtigen, damit dies künftig berehnet wird?
Viele Grüße!
Simone
Hallo Simone,
soweit ich weiß, werden die Grenzen nur berücksichtigt, wenn man die neuen Zuschlagslohnarten als Kopie der im Programm vorhandenen Lohnarten anlegt. Während der Anlage kann man der neuen Lohnart einen eigenen Namen geben und den Prozentsatz für den Zuschlag ändern.
Viele Grüße
Sancho
Hallo Sancho,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Prüfe es noch einmal.
Viele Grüße
Simone
Hallo Sancho,
habe z. Bsp. die Lohnart 32 (Feiertagszuschlag 35%) neu eingegeben und dazu die Lohnart "16 - Feiertagszuschlag 125% der selbe Firma kopiert und anstelle der 125% 35% eingetragen. Wenn ich jetzt bei dem Mitarbeiter eine Stundenzahl eingebe, wird die Grenze nicht berücksichtigt. Was mache ich falsch?
Beste Grüße
Simone
Hallo Simone,
ich kann hier keinen Fehler von Dir erkennen, habe aber auch keine weitere Idee.
Wenn niemand anderes helfen kann, würde ich mich an die Lexware Hotline wenden.
Viele Grüße
Sancho
Hi,
der errechnete Grundlohn ist auch über 25EUR, ja?
Was wird bei der selbst angelegten Lohnart bei den Kennzeichen als Wert in der Zeile Grundlohn / Sonn-, Feiertag-, Nacht-Zuschlag angezeigt?
Hallo Steve,
der errechnete Grundlohn liegt übe den 25€. in der Zeile Grundlohn… wird „Zuschlag für Feiertagsarbeit“ angezeigt. Die Lohnart heißt auch Feiertagszuschlag.
Viele Grüße
Simone
Dann muss ich so leider auch passen. ![]()
Hier mal die allgemeine FAQ zum Thema:
Evtl. findet sich hier noch etwas, was abweichend ist und die Ursachen sein kann.
Ansonsten muss ich an dieser Stelle leider auch an die Hotline verweisen.
Hallo Steve,
habe heute Kontakt mit der Hotline gehabt. Der erste Spezialist hat auch keinen Fehler gefunden und hat mich an einen anderen Kollegen verwiesen. Der wiederum meinte, dass bei Sonn- und Feiertagszuschlägen erst ab 50% die SV-Pflicht ( mein Zuschlag hat nur 35%) beginnt. Habe das so nicht im Netz gelesen?
Beste Grüße
Simone
Da muss ich leider passen. Hier kann ein Gespräch mit dem Steuerbüro sicherlich hilfreich sein.
Meine Kurzrecherche diesbezüglich hat keinen Treffer in diese Richtung gebracht bzw. habe ich widersprüchliche Angaben gefunden.
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