eine Mitarbeiterin scheidet während der Probezeit aus. Nun ist es so, dass ihr für den Zeitraum 16 Urlaubstage zustehen, sie aber bereits 18 Tage genommen hat. Heißt, sie hat ein Defizit von 2 Tagen.
Diese zwei Tage wollen wir ihr vom Lohn abziehen, was ja normal gehen müsste, da sie die Wartezeit nicht erfüllt hat. Nun finde ich aber keine passende Lohnart, bzw. wenn ich bei Urlaubabgeltung einen negativen Betrag eingeben, kommt die Fehlermeldung, dass das SV-Brutto bei Einmalzahlungen negativ ist (logisch).
Welche Lohnart muss ich verwenden? Oder wie wird das in der Praxis gehandhabt?
Ich weiß von früheren AG’s dass wenn ein MA ausgetreten ist, und dieser zuviel Urlaub genommen hatte, der Betrag immer vom Lohn abgezogen wurde.
einer der genommenen UL Tage ist im laufenden Monat, den könnte ich noch als unbezahlt umbuchen. Alle anderen genommenen Urlaube sind schon zwei/drei Monate her.
eine Lohnart habe ich spontan nicht parat. Aber Du könntest im Korrekturmodus 2 Tage des Urlaubs noch auf unbezahlten Urlaub ändern. Die Folge müsste ein entsprechender Korrekturbetrag sein, der im unteren Bereich der aktuellen Lohnabrechnung auftaucht.
Hallo ihr Beiden!
Herzlichen Dank für eure Lösungsvorschläge, diesen wären vermutlich etwas eleganter gewesen.
Ich habe die LA 0006 „Kürzung Lohnfortzahlung“ verwendet. Hierzu habe ich zur Berechnung den 13-Wochenschnitt verwendet und den entsprechenden Betrag als Negativzahl eingetragen.
Bei nächsten Mal, werde ich wohl eher Eure Variante wählen, sie ist doch noch eleganter und im nachhinein besser nachvollziehbar.
VG
Birgit
P.S. Ich werde mich beim nächsten Problem sicherlich wieder an die Community wenden - hat super geklappt!