Lohnart für Nachtzulage steuerpflichtig

Hans Schmitt

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Ich habe folgendes Problem:

Muss 30% Nachtzuschlag bei Mitarbeiter abrechnen.

Für die steuerfreien 25% habe ich die LA 11 Nachtzuschlag (25%) steuerfrei benutzt. Für die steuerpflichtigen restlichen 5% benötige ich eine passendes Konto mit Eingabe von Stunden und mit Faktor (5%). Habe viele Möglichkeiten ausprobiert, das Problem ist jedoch, dass bei allen Lohnarten die eingegebenen Stunden für den Nachtzuschlag auf der BG-Liste erscheinen. Das ist jedoch nicht korrekt, da es sich ja um einen Zuschlag handelt. Die tatsächlich gearbeiteten Stunden erscheinen ja schon durch Eingabe mit LA 01.

Hat jemand eine Idee?

Hallo,
hast Du schon mal versucht eine neue Lohnart anzulegen?
Da würde ich die Lohnart 0011 als Vorlage nehmen.

VG

Ja, das habe ich schon probiert. Aber die LA 011 ist ja steuer- und sozialversicherungsfrei und das kann man nicht ändern.

Viele Grüße

Hallo HansSchmitt,

dann suche Dir eine Lohnart, welche dem entspricht was Du abbilden möchtest, und kopiere diese. Es gibt auch Lohnarten, welche sich nicht auf die BG-Liste auswirken.

Die Stunden aus der BG-Liste heraus zu halten ist nicht das eigentliche Problem, sondern den dafür erhaltenen Lohn ohne die Stunden in die BG-Liste mit aufzunehmen.

Die steuer- und sozialabgabenfreien Zuschläge sind beitragspflichtig in der BG!!

Wie krieg ich die in die Berechnung???

Hallo,

bist du sicher, dass die 5% als Zuschlagslohnart für die BG "gewertet " werden. Für mich sind die 5% eine ganz normale Bruttolohnart, da der max. Nachtzuschlag ja schon mit den 25% gezahlt wird, mehr Zuschlag geht ja vom Gesetzgeber aus nicht!?