Lohnabrechnung mit Versorgungswerk

Wir erstellen eine Lohnabrechnung für eine angestellte Rechtsanwältin. Diese zahlt nicht in die RV sondern ins Versorgungswerk. Beitragsgruppenschlüssel 1011. Der Gesamtbeitrag liegt bei 471,52 monatlich, der in den Stammdaten eingegeben wurde.

Sie bekommt einen Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 235,76 (also die Hälfte). Lexware errechnet aber nur 204,60.

Hat einer eine Idee, warum oder wie man es anders machen kann?

Gruß, Michael

Guten Morgen @Steuermichel,

kannst du kurz mitteilen, wie hoch das Bruttogehalt ist? Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel ist das Versorgungswerk geschlüsselt. Die ‚0‘ gibt es in mehrfach:

Dann kann ich in meinem Lexware mal versuchen den Sachverhalt nachzustellen.

Viele Grüße
Sancho

Hallo! Ich konnte das Problem nach ca. 2 Arbeitsstunden selbst lösen. Es liegt am § 172a SGB VI.

Die angestellte Anwältin bekommt für den 1/2tags Job 2.200,00 €. 18,6% sind 409,20 Beitrag an die gesetzliche RV. Gem. § 172a SGB VI hat der AG davon die Hälfte als Zuschuss zu tragen, also 204,60. Das Versorgungswerk will aber einen Mindestbeitrag i.H.v 471,52. Dazu bekommt die AN´in aber nur den begrenzten Zuschuss gem. SGB. Lexware lag also mit der Berechnung richtig.

Danke für Deine Mühe.

Gruß, Michael