Lohnabrechnung Geschäftsführer

Hallo zusammen,
leider ist unser Steuerberater verstorben. Ich würde daher nun gerne die Buchhaltung und Lohnabrechnung selbst machen. Ich müsste jetzt für Januar die erste Lohnabrechnung erstellen und habe uns als Mitarbeiter angelegt. Die alten Lohnabrechnungen habe ich als Vorlage genommen.
Wir sind eine GmbH und mein Mann ist Geschäftsführer. Er hat aber noch einen anderen Vollzeitjob und arbeitet in der GmbH nur nebenberuflich.
Ist die Auswahl Mehrheitsgesellschafter dann korrekt? Es gibt ja nur ihn. In der alten Lohnabrechnung war es Personalgruppe 900, hier jetzt 997. Ist das trotzdem korrekt?
Muss ich bei der Sozialversicherung/Basisbeitrag etwas ausfüllen?
Ich arbeite momentan über den Winter nur auf Minijobbasis als normale Angestellte (Pauschsteuer) mit Rentenversicherung.
Sonst bei der Kennzeichnung (auf der Testabrechnung) fällt mir auf, dass dort bei uns beiden LSG steht, müsste das nicht bei mir PPG und bei meinem Mann LFG sein?
Kann man das ändern? Oder steht das in der Demoversion nur so dort?
Die Beträge stimmen grundsätzlich mit den alten Lohnabrechnungen überein. Vielen Dank für die Hilfe! Anna

Hallo @haselmuetze,

herzlich Willkommen in unserer Community.

Wenn die Lohnabrechnungen alt und neu übereinstimmen muss m.W. der Basisbeitrag nicht erfasst werden. Der würde ja wiederum die Lohnsteuer verändern. Da ich aber kein ausgebildeter Lohnbuchhalter bin, vermag ich es nicht rechtssicher beantworten. Vielleicht kann hier die Krankenkasse weiterhelfen.

Die Darstellung auf der Lohnabrechnung (LSG) ist bei Lexware so und kann meines Wissens auch nicht geändert werden.

Das Programm berechnet die Steuer und SV nach den hinterlegten Stammdaten. Das heißt auch wenn in der Lohnabrechnung aufgeführt ist, dass die verwendete Lohnart sv-und steuerpflichtig ist, wird bei einem GF keine SV und bei einem Minijobber keine Lohnsteuer berechnet, wenn es in den Stammdaten so hinterlegt ist.

Viele Grüße
Sancho

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