leider funktioniert bei mir der automatische Zahlungsabgleich nicht, wenn ich mit Sammelkonten arbeite und unterschiedliche Steuersätze 7%/19% habe.
Dann habe ich praktisch 1 Zahlung, aber 2 Buchungsvorgänge für die Rechnung. Somit funktioniert der automatische Zahlungsabgleich nicht mehr. Dazu hatte ich schon mal einen seperaten Thread aufgemacht, dass das nur ohne Sammelkonten funktioniert und die Zahlung praktisch dem Debitorenkonten nur automatisch zugeordnet werden kann bei 7%/19% Buchungen. Die Sammelkonten nutze ich, weil wir ca. 30.000 Kunden pro Jahr haben und somit schnell über den max. 69999 Debitorenkonten liegen würden.
Jedoch ist der manuelle Abgleich sehr aufwändig. Daher würde ich gerne die Kontenlänge ändern und hätte dazu Fragen:
Auf was muss ich besonders achten, wenn ich die Kontenlänge ändere?
Werden bei Lexware die Nullen (bei Änderung der Kontenlänge z.B. von 5- auf 7-stellig) vorne oder hinten rangestellt?
Kann ich die Änderung mitten im Jahr machen (wenn z.B. bereits USt-VA übermittelt wurden)?
evtl. verstehe ich das Anliegen falsch, aber die Anzahl der Buchungsvorgänge ist nicht ganz so relevant. Im Standard buchst Du den OP ein und zwar mit einer Buchung. Im Bedarfsfall splittest Du hier im Soll oder haben und teilst es auf die relevanten Konten auf.
Beim Abgleich hast Du dann eine Banktransaktion und einen OP zum Abgleich. Die Splitts interessieren hier nicht mehr. Und ob der OP auf einem Sammelkonto ist oder nicht, sollte auch keine Rolle spielen. Du suchst halt den passenden Treffer für die Banktransaktion.
Primär, ob es wirklich sein muss und vor allem auch, ob das Steuerbüro damit klar kommt, wenn hier Daten ausgetauscht werden.
Die Erhöhung findet „vorn“ statt, leider nicht am Ende.
Das sollte eigentlich egal sein.
Wie aber oben beschrieben, sollte es nicht erforderlich sein, um den Kontenabgleich normal nutzen zu können.
Vielen Dank für deine Antwort. Mir geht es um den automatischen Abgleich und das bekommt Lexware nicht hin. Wenn ich z.B. eine Zahlung von 10,00€ für einen Auftrag habe, aber zwei Buchungsvorgänge wegen 7%/19%. Was ich noch vergessen habe zu erwähnen, dass die Buchungen aus einem Import kommen (Warenwirtschaft DATEV Schnittstelle). Also ist es keine einzelne Buchung mit Split, sondern zwei Vorgänge mit der selben RG-Nummer.
Ich hatte dazu mal einen anderen Thread bezüglich des automatischen Abgleichs. Dort hieß es, dass Lexware die automatische Zuordnung hinbekommt, wenn der Saldo mit dem Debitorenkonto passt (auch bei zwei Buchungen zu einer Rechnung). Ist das eine falsche Annahme?
Es ist für mich sehr zeitaufwändig, wenn ich pro Monat über 500 Zahlungen manuell 2 Buchungen zuordnen muss.
Der Abgleich prüft bestimmte Indikatoren wie Betrag, Verwendungszweck etc. und versucht passende Treffer zu finden. Ob die Trefferquote sich verbessert, wenn es kein Sammelkonto, sondern je debitorischem Fall ein eigenes Konto ist, müsste ich testen. Wenn natürlich der Name der Zahlungsseite mit dem Namen des Kontos gleich ist, erhöht dies die Trefferquote. Die Chance ergibt sich bei einem Sammelkonto eher nicht.
Wäre es evtl. eine Option die zu importierenden CSV-Dateien vorab mit einer Logik zu bearbeiten, dass die 2 Buchungen zu einer Rechnung mit 7/19% MwSt. zu einer Split-Buchung umzuwandeln? Dann würde Lexware damit evtl. besser zurechtkommen bei der automatischen Zuordnung?
Du kannst Dir in der Musterfirma entsprechende Beispielbuchungen erstellen und dann davon einen Export zu erzeugen um Dir den Aufbau anzuschauen. Danach kannst Du prüfen, ob und wenn ja, wie man das ggf. in den Dateien vorher umbauen kann.