Hallo Thomas,
ich bin jetzt im Thema Reisekosten nicht so fit, da es mich selber nicht betrifft, muss aber bei dieser Aussage nochmal nachhaken:
Natürlich sind Reisekosten keine Gewinne (du meinst wahrscheinlich Erlöse), das mag ja sein, wenn du deinem Kunden diese aber in Rechnung stellst, sind es natürlich sehr wohl Erlöse. Das hat ja nichts mit den Kosten (oder wenn wir schon genau sind, mit den Aufwendungen), die dir dann tatsächlich, z.B. für ein Hotel oder auch die Anfahrt, entstehen, zu tun. Die buchst du über die Rechnung z.B. des Hotels in der FiBu als Kosten, oder über die Benzinrechnung und die Abschreibung des Firmenwagens, oder über eine Kilometerpauschale, wenn du den Privatwagen nutzt.
Angenommen du hast Hotelkosten in Höhe von 100,00€ für eine Übernachtung. Du könntest deinem Kunden auf der Rechnung für Reisekosten nun auch 300,00€ in Rechnung stellen (wenn er bereit ist dass zu zahlen). Dann hättest du also 300,00€ Erlös, der auf deine Rechnung an den Kunden muss. Dem gegenüber stehen die Aufwendungen in Höhe von 100,00€, die du über die Hotelrechnung buchst.
Unterm Strich würdest du hier also mit dieser Geschichte 300,00€ - 100,00€ = 200,00€ Gewinn machen. (Gewinn = Erlös - Kosten)
Wenn du mit den Reisekosten nichts „verdienen“ willst, sprich keinen Gewinn machst, stellst du dem Kunden ganz einfach die tatsächlich angefallen Aufwendungen auch in Rechnung.
Also wenn du z.B. Aufwendungen für Hotel in Höhe von 100,00€ hast, dann stellst du dem Kunden auch diese 100,00€ in Rechnung. Unterm Strich ergibt das dann 100,00€ - 100,00€ = 0,00€.
Das ist jetzt alles natürlich netto, also ohne Steuer gerechnet im Beispiel. Beachte dabei, dass die Aufwendungen für eine Übernachtung im Hotel dem verminderten Mehrwertsteuersatz (also 7%) unterliegt. Welchem Mehrwertsteuersatz das ganze auf deiner Rechnung unterliegt, hängt von dem Produkt/der Dienstleistung ab, die du an den Kunden verkaufst, da die Reisekosten, die du dem Kunden in Rechnung stellst, wohl als Nebenleistung anzusehen sind und demnach das Schicksal der Hauptleistung teilen. Falls ich hier irre, möge mich bitte jemand korrigieren.
Um das ganze jetzt noch komplizierter zu mache, beachte bitte auch, dass wenn du eine Übernachtung mit Frühstück buchst, die Kosten für das Zimmer, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7%) unterliegen, die Kosten für das Frühstück jedoch dem normalen Umsatzsteuersatz (19%). Ob und inwiefern die Kosten für das Frühstück aber überhaupt als Betriebsausgabe erfassst werden dürfen, oder ob diese evtl. als Privatentnahme zu behandeln sind, weiß ich an dieser Stelle nicht genau.
Ich würde mir also an deiner Stelle in der WaWi eine Nebenleistung „Reisekosten“ anlegen und dort immer den Betrag angeben, den du deinem Kunden für die dir entstandenen Reisekosten in Rechnung stellen willst. Nebenleistungen erstellst du in der WaWi über Verwaltung → Leistungen → Nebenleistungen. Nochmal zur Erläuterung, das hat erstmal nichts mit den dir entstandenen Aufwendungen für Reisekosten zu tun, sondern es geht hierbei nur darum, wie viel du deinem Kunden dafür in Rechnung stellst.
Ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden und konnte dir mit meinen Ausführungen weiter helfen.
Grüße
Axel