Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich meine Anfrage in den richtigen Bereich poste.
Ich benutze seit dem 01.01.2025 Lexware Office „in der Cloud“. Ich hatte mich dafür entschieden, weil ich seit dem 01.01.2025 Umsatzsteuerpflichtig bin (Vorher war ich Kleinunternehmer.) und das dann doch nicht mehr alles zu Fuß machen wollte.
Ich bin bisher sehr zufrieden damit.
Meine Frage: Ich muss für 2024 noch die Buchhaltung machen, also sprich die EÜR. Kann ich das auch rückwirkend in Lexware Office machen? Wenn ja, was ist zu beachten, weil ich ja 2024 noch nicht Umsatzsteuerpflichtig war.
Ich würde mich über Tipps freuen. ![]()
Viele Grüße