Hallo zusammen,
ich bin ein völliger Lexware-Neuling und habe ein paar Fragen. Ich hoffe hier auf Hife
Ich soll die Buchhaltung für einen Verein machen und hab das Programm Lexware financial office plus bekommen. Ich muss zuerst mal den Verein anlegen. Der Steuerberater hat mit Datev und SKR45 gearbeitet, ich hoffe, das ich den Kontenrahmen auch in Lexware finde, sonst habe ich ein Problem. Da ja keine Steuer abgeführt wird, ist der SKR03 mit den Automatikkonten nicht so geeignet.
Wird beim Anlegen des Vereins direkt das Wirtschaftsjahr angelegt? Ich muss noch rückwirkend buchen und muss diese Wirtschaftsjahre auch noch anlegen. Wenn automatisch direkt 2017 angelegt wird, kann ich ja die Jahre nicht rückwirkend anlegen, oder?
Ich habe schon eine Datensicherung von Datev bekommen, aber hier bereits gelesen, dass ich die in Leware nicht einspielen kann. Da muss ich mir noch die richtigen Dateien besorgen.
Die zusätzlichen Konten, die der Steuerberater angelegt hat, muss ich doch vor dem Einspielen anlegen, wenn ich alles richtig verstanden habe, sonst kriege ich sicher Fehlermeldungen.
Ich glaube, dass war es vorerst einmal, mir fallen sicher noch mehr Fragen ein, wenn ich mit Lexware arbeite, ich hoffe, ich darf dann hier nochmal nerven
Richtig, die Anlage nimmt etwas Zeit in Anspruch, da hier viele Dinge festgelegt werden, die du später nicht mehr ändern kannst.
Das hat aber nichts mit dem Kontenrahmen zu tun! Du gibst ein Umsatzsteuerpflicht ja oder nein - das geht in jedem Kontenrahmen. Die Automatikkonten gibt/gab es auch im SKR 45. Da dieser Kontenrahmen von DATEV nicht mehr gepflegt wird, rate ich Dir, zusammen mit dem Steuerberater auf SKR 03 oder SKR 04 umzustellen.
Nein, du legst das erste zu bebuchende Jahr selber fest. Das würde ich in Anbetracht des oben Gesagten zuim Kontenrahmen ebenfalls mit dem Steuerberater besprechen - für den Saldenvortrag empfiehlt es sich immer, das Vorjahr des ersten voll zu buchenden Jahres zu nehmen. Dann sind Debitoren und Kreditoren als OP verfügbar.
Warum - dies liegt doch beim Steuerberater vor? Doppelt muss nicht gebucht werden.
Natürlich kann man DATEV-Exporte einlesen - du musst nur wissen, ob es ein DATEV-Export oder eine Datev-Datensicherung ist. Letztere ist nicht importierbar, Exporte schon. Aber dabei bedenken: wenn du SKR 45 nicht anlegen kannst, ist ein Export erst nach Änderung aller Konten auf deinen Kontenrahmen möglich.
Richtig - auch alle Debitoren und Kreditoren.
Fang’ erst einmal an mit den Stammdaten. Wichtig ist, dass du dich eng mit dem Steuerberater abstimmst.
Es ist so, dass ich auch den Jahresabschluss selber mache, d. h. der Steuerberater ist in Zukunft außen vor. Ich habe eine Datensicherung von ihm bekommen, da muss ich mir die Daten nochmal in einer anderen Datei geben lassen. Er hat mit SKR45 gebucht. Wenn ich die Daten von ihm einspielen will, muss ich ja den gleichen Kontenrahmen nehmen, ansonsten muss ich alles manuell einbuchen. Der Steuerberater hat das letzte Jahr noch nicht gebucht, deshalb meine Frage nach dem Anlegen des Wirtschaftsjahres. Wenn ich beim Anlegen des Mandanten keine Umsatzsteuerpflicht eingebe, kann ich dann auch die Automatikkonten verwenden? Wird dann keine Umsatzsteuer berücksichtigt?
Gibt es denn den SKR45 überhaupt noch bei Lexware, wenn er nicht gepflegt wird? Ich kann ja den Verein erst anlegen, wenn ich weiß welchen Kontenrahmen ich benutzen werde, rückwirkend kann man den ja nicht mehr ändern. Nicht, dass ich mit dem Anlegen anfange und dann abbrechen muss, weil der Kontenrahmen nicht vorhanden ist.
Sorry nochmal für meine Unwissenheit, bisher habe ich ja auch gebucht, aber das Programm war schon fertig angelegt und ich konnte direkt mit dem Buchen anfangen, allerdings war das nicht Lexware.
Zunächst: wenn du das ganze letzte Jahr noch buchen musst, würde ich als erstes Geschäftsjahr mit 2015 anfangen. Dann kannst du die Summen-Salden-Liste des Jahres einbuchen (Sachkonten gegen 9000, Debitoren gegen 9008 und Kreditoren gegen 9009). Bei den Debitoren und Kreditoren solltest du einzeln einbuchen, damit du 2016 über den OP-Ausgleich alle offenen Posten wegbekommst.
Zum Kontenrahmen: ich habe noch einmal nachgesehen - der SKR 45 ist bei Lexware enthalten. Er wurde wohl nur für 2017 wegen der geänderten gesetzlichen Anforderungen grundlegend überarbeitet. Da hier wohl bei vielen Anwendern ein Firmenwechsel gemacht werden musste (Konten, die schon bebucht sind, können nicht mehr umbenannt werden), solltest du nach Möglichkeit mit den neuen Konten anfangen. Hier muss dann die Buchung des Steuerberaters geprüft werden, ob nach neuen Regeln das alte Konto noch richtig ist. Hierzu findest du im Forum bei Lexware einige Hinweise. Einfach ist dies wohl nicht.
Ich hoffe, dich jetzt nicht zu sehr verängstigt zu haben - aber ich glaube, es ist besser, gleich am Anfang auf Probleme aufmerksam zu machen, als erst dann, wenn du schon viel gebucht hast.
ich habe mir einfach vorgestellt, dass ich die Konten entsprechend der Bilanz vom Steuerberater neu anlege oder umbenenne.
Das müsste doch gehen, dann kann ich die Daten vom Steuerberater einspielen und anfangen zu buchen.
Das geht sicherlich - aber bitte prüfe trotzdem vorher, inwieweit die Änderungen ab 2017 dann eine erneute Änderung notwendig machen. Wobei bebuchte Konten nicht mehr geändert werden können (sofern sich durch die Änderung der Inhalt nicht mehr übereinstimmt mit den Buchungen)!
Mit dem neuen SKR 45 haben sich viele Konten inhaltlich geändert - daher mein Rat, vorher zu prüfen. Wenn du die Buchungen des Steuerberaters 1:1 übernehmen willst, musst du unter Umständen 2017 einen neuen Mandanten anlegen (wie in dem Link beschrieben).
ich habe mittlerweile die Firma angelegt und auch das Wirtschaftsjahr 2014. Da ich ja dann den aktuellen Kontenrahmen habe, brauch ich doch sicherlich in 2017 die Firma nicht nochmal anlegen. Hab ich ja gerade erst. Ich habe jetzt mitgeteilt bekommen, dass ich noch 2015 und 2016 buchen muss
Kannst du mir auch bei Lohn und Gehalt weiterhelfen?
Da es sich nur um geringfügig Beschäftigte handelt, habe ich die Mitarbeiter ab März angelegt. Muss ich die Vorträge für die Sozialversicherung eingeben? Irgendwo hab ich gelesen, dass man das für geringfügig Beschäftigte nicht braucht, aber ich finde es gerade nicht mehr.
Ich ändere den Kontenplan entsprechend der Bilanz 2014 vom Steuerberater und buche dann 2015 und 2016 mit dem damals gültigen Kontenrahmen. Da hat sich ja nicht viel verändert. Wenn ich dann an 2017 komme, ändere ich die Konten wieder zurück. Falls das nicht geht lege ich auch nochmal eine neue Firma an.
Das kann ich doch so machen, oder?
Ich hoffe, ich nerve nicht allzusehr, aber ich bin mir einfach unsicher, wie ich es richtig mache. Ich habe noch nie mit Lexware gebucht und in der Firma, wo ich die Buchhaltung gemacht habe, war alles schon angelegt und ich brauchte nur noch zu buchen.
Was habe ich mir da nur angetan?
Viele Grüße
Heidi
PS. Jetzt habe ich doch nochmal eine blöde Frage, bei der Bilanz kriege ich doch sicher auch eine G+V. Das habe ich im Programm nämlich noch nicht gesehen, ich kann das zwar auswählen, aber in der Vorschau wird nur die Bilanz angezeigt.
nein - du bist unsicher und fragst, warum sollte das nervig sein?
Das geht auf alle Fälle. Bei Bedarf kannst du für 2017 noch einmal nachfragen. Fang erst einmal an und ich wette, du wirst dann schon einiges an Sicherheit gewinnen.
Nun ja, dann weisst du wenigstens, wie man bucht - ist doch auch schon ein großer Vorteil und hilft immens, wenn Konten angelegt werden müssen (Zuordnungen etc.).
Das ist selbstverständlich gegeben. Du siehst nur noch keine GuV, weil es hier ja keine Vorträge gibt! Wenn du die ersten Buchungen gemacht hast, wirst du sehen, dass auch die GuV erstellt wird.
Noch ein Tipp: mache die Kontenaktualisierung erst, wenn du 2015 und 2016 gebucht hast, weil mit der Aktualisierung die ganzen Änderungenaus BilRuG übernommen werden sowie die Neuerungen des SKR 45.
Ich drücke die Daumen und „Kopf hoch - es wird schon“.
vielen Dank für deine antwort, das gibt mir ein gewisses Maß an Sicherheit.
Was meinst hiermit:
Noch ein Tipp: mache die Kontenaktualisierung erst, wenn du 2015 und 2016 gebucht hast, weil mit der Aktualisierung die ganzen Änderungenaus BilRuG übernommen werden sowie die Neuerungen des SKR 45.
Meinst du mit Kontenaktualisierung die Änderungen und Neuanlagen, die ich jetzt vornehmen will?
Ich habe ja in 2017 den Verein angelegt und auch den Kontenrahmen festgelegt, da ist doch jetzt der aktuelle von 2017 drin, oder nicht? Das Programm wurde ja auch erst dieses Jahr im Februar gekauft.
Ecrivain hat die inhaltlichen Fragen ja schon beantwortet.
Da ich selbst Schatzmeister in zwei Vereinen bin, will ich nur mal aus Praktikersicht kurz nachfragen.
@ Heidi bist du denn die Kassiererin des Vereins und ist der Verein sicher so aufgestellt, daß da zwingend bilanziert werden muss?
Daß Steuerberater gerne Bilanzen erstellen ist schon klar.
Aber oftmals könnte man das ja auch mit einer EÜR regeln.
Das ist für den Kassier dann doch deutlich einfacher.
nein, ich bin nicht die Kassiererin des Vereins. Bisher wurde immer bilanziert und dass soll auch so bleiben. Ich bin nur auf Minijob eingestellt um die Buchführung zu machen. Bisher wurde das vom Steuerberater mit DATEV gemacht, nun wurde das Programm Lexware gekauft und es soll im Haus gemacht werden.
Das Programm ist im Februar 2017 gekauft worden und ich muss noch 2015 und 2016 buchen. Deshalb ja auch meine Probleme. Bisher habe ich noch keine Buchhaltungsprogramme installiert. Ich habe die G+V von 2014 vorliegen und werde jetzt erst mal anfangen, die Konten des SKR45 gemäß dieser G+V umzubenennen, bzw. neu anzulegen.
Buchen werde ich in 2015 mit dem damals gültigen SRK, ebenso in 2016. Was in 2017 wird, werde ich dann sehen.
ich bin immer noch nicht viel weiter mit der Buchhaltung
Es liegt nicht an mir, sondern an der Vereinsführung, dass es nicht weitergeht. Es ist alles etwas kompliziert. Ich habe jetzt nochmal eine Frage.
Wenn ich die Daten vom Steuerberater nicht in Lexware einspielen kann, habe ich mir überlegt wie folgt vorzugehen:
Ich muss ja ab 2015 buchen. Die Bilanz und G+V von 2014 liegt mir vor. Ich wollte jetzt in 2014 die Kontensalden eingeben mit Gegenkonto Saldovorträge. Ich habe zwar übers Jahr keine Buchungen, aber wenn ich dann den Jahresabschluss mache, hätte ich ja in 2015 Vorträge und auf der Bilanz 2015 auch das Vorjahr 2014.
Die OP Debitoren und Kreditoren muss ich ja einzeln einbuchen, damit ich in 2015 Offene Posten habe, die ich dann ausgleichen kann.
Das erscheint mir mittlerweile am einfachsten, auch wenn es etwas Arbeit bedeutet, sonst geht es ja irgendwie nicht weiter.
Vielen Dank für Eure Meinung oder Ratschläge, wie ich das Problem sonst lösen könnte.
es ist nicht so 100%ig mein Fachbereich, aber so klingt es gut und sinnvoll. Evtl. kann aber auch noch jemand anderes aus der Community etwaige zusätzliche Hinweise oder Anmerkungen geben.