Lexoffice‘s begrenzter Kontenrahmen „rechtlich“ relevant?

Tut mir leid für die vielleicht etwas seltsame Überschrift…Ich wüsste nicht wie ich es besser ausdrücken könnte. Leicht lächelndes Gesicht. :slightly_smiling_face:

Lexoffice arbeitet ja bekanntlich mit einem begrenzten Kontenrahmen zum Zwecke eines besseren Automatismus.
Damit bin ich bisher auch immer super klargekommen.
Nur jetzt bin ich doch mal über ein fehlendes Konto gestolpert dass ich normalerweise verwendet hätte: 1710 (Erhaltene Anzahlungen)

Also muss ich wohl oder übel auf eines der bestehenden Konten ausweichen. Ich hätte jetzt „Einnahmen“ (8300) oder „sonstige Einnahmen“ (8600) ausgewählt.
Denkt ihr das würde passen? Ich bin etwas unsicher ob mir das „Amt“ daraus einen Strick drehen könnte wenn ich ein - mir nicht zur Verfügung stehendes - Konto NICHT benutzt habe. Ich schätze mal wenn dem so wäre hätte Lexoffice schon lange keine Kunden mehr, oder?

Gruß Axel

Hi,

grundlegend ist die Beantwortung von rechtlichen Fragen den entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten.

Ich denke, dies dürfte kein Problem geben, wenn die Behandlung der steuerlichen Aspekte damit nicht zu Lasten des Finanzamtes geht. Sprich am Besten mit Deinem Steuerbüro, um dies rechtlich verbindlich klären zu lassen.

Auch hier bist Du anscheinend schon etwas weiter…

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