Liebe Foris,
ich möchte jetzt im Januar 2016 in der Online-Anwendung Lexlohn.de den Lohn für eine Mitarbeiterin im Februar 2015 korrigieren.
Das Problem ist das mir in diesem Monat kein Korrekturmodus mehr angezeigt wird.
Angezeigt wird er in den vergangenen Monaten bis einschließlich April 2015, für frühere Zeiträume ist er nicht mehr zu sehen.
Ich habe es auch auf Umwegen versucht, bin im April 2015 in den Korrekturmodus gegangen, und habe dann den Monat gewechselt. Auch das hat leider nicht geklappt.
Ist das normal? Kann ich nicht so weit rückwirkend korrigieren?
Wie kann ich die Korrektur für den Februar 2015 vornehmen?
Kann ich dann davon ausgehen das es „eigentlich gehen müsste“, und hier ein technisches Problem von lexlohn.de vorliegt?
Dann stellt sich für mich nun die Frage wie bekomme ich das mit lexlohn kommuniziert, ohne das ich über die kostspielige Service-Nummer anrufen muss? Hat denn hierzu jemand eine Idee?
Hallo Steve,
das war ein guter Tipp. Ich habe mal im Net gesucht, und bin fündig geworden. Lexware Lohn und Gehalt hat eine Rückrechnungstiefe bis April des Vorjahres. Ich gehe mal davon aus damit ist die von Dir genannte Märzklausel gemeint.
tatsächlich ist es so, dass seit Version 2015 der „Offline“-Version lohn+gehalt nun auch bis zum Januar korrigiert werden kann.
Ob man so etwas auch in lexlohn ändern wird kann ich Dir leider nicht sagen. Du hast ja aber bei lexlohn den „Expertenrat“ mit 3 Fragen in der Grundgebühr inklusive. Frage dort doch einfach mal nach, wie es sich mit der Änderung/Korrektur verhält.