wir müssen für August (1. Monat) nun KuG beim Amt für Arbeit anmelden und uns mal ein wenig Geld zurückholen.
(KuG Nummer haben wir - somit dürfen wir)
Muss ich das machen bevor ich den Monatsabschluß im L+G August vollziehe oder geht das erst danach wenn ich im September bin?
(Wir übernhemen die Buchungssätze aus Lohn+Gehalt automatisch bei Monatswechsel in den Buchhalter ^^)
geht theoretisch beides, ich würde aber den Weg nach Monatswechsel empfehlen. In dem Fall dann bitte bei Erstellung Leistungsantrag im Bescheinigungswesen darauf achten, auf der Anfangsseite des Assistenten den Monats korrekt auf August zu stellen.
Hallo Zusammen,
ich bin gerade auch in der KuG-Situation.
Ich habe den Leistungsantrag nun vor dem Monatswechsel erstellt, da keine Veränderungen mehr eintreten.
Meine Frage hierzu ist wie folgt:
Kann ich den Leistungsantrag nicht über Lexware versenden (wir haben die Pro Version) und muss den fertigen Antrag ausdrucken und separat entweder per Post oder Mail an das Arbeitsamt schicken?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
der Antrag muss derzeit noch ausgedruckt und per Post oder Mail an das Arbeitsamt geschickt werden. Ich denke aber, dass über kurz oder lang auch hier die Digitalisierung vorankommen wird.