Landwirtschaft - von der Krankenlasse geforderte Stornierung SV-Meldung (SVLFG)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Abwicklung bezüglich Meldeverfahren zur Sozialversicherung in der Landwirtschaft und brauche dringend Unterstützung:

Wir haben zum 01.10.2025 einen Mitarbeiter als „mitarbeitenden Familienangehörigen“ in der Landwirtschaft angemeldet. Nun bekommen wir die Info von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, dass dies unzulässig war und wir sollen die Jahresmeldung 2025 stornieren und auch alle stornierten Beitragsnachweise mit Beginndatum 01.10.2025 an die Krankenkasse senden.

Ich verstehe allerdings nur Bahnhof; ist der Mitarbeiter dann gar nicht krankenversichert? Muss er sich rückwirkend eine gesetzliche Krankenkasse suchen und müssen wir ihn dann dort ab 01.10.2025 anmelden? Und werden die gezahlten Beiträge in einer bestimmten Form verrechnet???

Ohje, ich bin völlig ratlos was hier zutun ist. Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, welche Knöpfchen ich drücken muss, damit ich nichts falsch mache? Ich bin leider überhaupt keine „Fachfrau“ auf diesem Gebiet…

Herzlichen Dank vorab und viele Grüße

LWS

Hallo @LWS,

die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist eine Sonderkasse – nicht jeder darf dort versichert sein. Ein „mitarbeitender Familienangehöriger" kann dort nur dann Mitglied werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. aktive Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb, bestimmte Verwandtschaftsverhältnisse, Betriebsgröße etc.). Wenn diese Voraussetzungen vorlagen, war die Anmeldung tatsächlich unzulässig – daher vermutlich die Rückmeldung.

Schalte unbedingt einen Steuerberater ein! Außerdem kannst du direkt bei der LKK nochmal nachfragen, was genau mit den bereits gezahlten Beiträgen passiert.

Wenn du Unterstützung im Programm benötigst, dann kannst du dich gerne nochmal melden. Vorher sollten aber die Rahmenbedingungen abgeklärt werden.

Viele Grüße
Sancho