Kurzfristige Beschäftigung Arbeitsstunden bei 1 x / Monat

Guten Morgen,

da ich so eine schnelle Antwort auf meine letzte Frage erhalten habe, fällt mir direkt noch eine andere Frage ein :blush:
Welche Arbeitsstunden pro Woche gebe ich bei einer kurzfristigen Beschäftigten ein welche nur 1 x im Monat arbeitet ? Welche Arbeitsstunden/ Arbeitstage pro Woche gebe ich ein, wenn die Stunden und die Arbeitstage pro Woche variieren ? Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 1x wöchentlich eine Schicht und zusätzlich alle 2 Wochen 1 Schicht. Wenn dann noch Not am Mann ist übernimmt er eine Vertretungsschicht. Mit dem Thema Eingabe Stunden / Arbeitstage habe ich mich bislang nur spärlich auseinander gesetzt. Relevant wird es dann auch bei der Erstattung der Fehlzeiten.
Wie kann ich einen Erstattungsantrag richtig stellen ?

Viele sonnige Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

also eine Schulung kann ich jetzt nicht mit dir durchf :wink: .

Bei den Arbeitsstunden gibt man immer den Durchschnitt pro Monat ein, die sind ja bei Gehaltsempfängerin für die Berechnung der Bg Std. wichtig.

Bei einer Urlaubsbuchung wird dann auch nur der eingetragene Arbeitstag herangezogen.

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Hallo Jessica,

hierzu dürfte Erstattungsanträge U1 / U2 in Lexware lohn+gehalt richtig erstellen | lex-blog und https://www.lexware.de/support/faq/produkt/lohn-gehalt/2017-v21-01/faq-beitrag/erstattung-der-arbeitgeberaufwendungen-bei-krankheit-u1-und-mutterschutz-u2/ weiterhelfen. :slight_smile:

Bringt Dich das weiter?

Hallo Steve,

ich habe mir den Film von Herrn Krüger gerade nochmal angeschaut und er hat letzte Fragen beantwortet.


Vielen Dank und viele Grüße

Jessica

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