Hallo,
ich habe einen kurzfristig Beschäfigten, der rückwirkend in einem bereits abgerechneten Monat sozialversicherungspflichtig ist. Die aktuelle Abrechnung kann ich nicht abschließen, da die neue sozialverischerungspflichtige Beschäftigung noch nicht rückwirkend umgetragen ( Support ) ist. Beginn wäre 01.02.-31-03-26 Wie kann ich jetzt die aktuelle Abrechnung trotzdem machen? Kann ich den MA zum aktuellen Monat sozialversicherungspflichtig abrechnen oder ist es besser ihn als noch kurzfristig aber mit null Std. abzurechnen und später über Support eine Korrektur für beide Monate zu generieren? Mir geht es im Moment darum, daß ich die Abrechnung abschließen kann, diese wird komplett verhindert wegen diesem einen ungeklärten Fall den ich nicht abschließen kann.
Vielen Dank im Voraus