Hallo miteinander,
wir haben derzeit einen kurzfristigen Beschäftigten, dessen Arbeitsvertrag bis Ende September läuft.
Nun sind wir am überlegen diesen Mitarbeiter evtl. einen befristeten Vertrag anzubieten.
Sollte es zu einem weiteren Arbeitsverhältnis kommen, müssen wir den Arbeitnehmer dann abmelden (da kurzfristige Beschäftigung) und wieder anmelden oder können wir die Daten einfach abändern?
Viele Grüße
Susanne