kurzfrist. Besch. - danach evtl. befr. Arbeitsverhältnis

Hallo miteinander,

wir haben derzeit einen kurzfristigen Beschäftigten, dessen Arbeitsvertrag bis Ende September läuft.

Nun sind wir am überlegen diesen Mitarbeiter evtl. einen befristeten Vertrag anzubieten.

Sollte es zu einem weiteren Arbeitsverhältnis kommen, müssen wir den Arbeitnehmer dann abmelden (da kurzfristige Beschäftigung) und wieder anmelden oder können wir die Daten einfach abändern?

Viele Grüße

Susanne

Hallo Susanne,

wenn das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung weiterläuft, also ab 01.10 die andere Beschäftigung, brauchst du ihn nicht abmelden, sondern im Oktober nur die Stammdaten ändern.

Hallo Susanne,

hat Dir der Hinweis von Frank geholfen und hat alles geklappt?