gelegentlich kommt es ja vor, dass ein Kunde umfirmiert (z.B. GmbH, oder sich komplett umbenennt).
Wie ist nun das richtige Vorgehen (evtl. auch im Hinblick auf Buchhaltung): Komplett neuen Kunden anlegen oder den vorhandenen einfach umbenennen (d.h. den Firmennamen etc ändern)?
das hängt vom exakten Sachverhalt ab. Wenn die „Müller GmbH“ nur umbenannt in „Maier GmbH“ wird, kann man auch in Lexware umbenennen. Wenn aber die „Müller oHG“ nun eine „Müller GmbH“ wird, muss geprüft werden, ob die Müller GmbH tatsächlich Rechtsnachfolger der oHG ist. Nur dann kann man das umbenennen. Wenn es jedoch eine Neugründung ist, und die oHG anschließend noch „abgewickelt“ wird, sollte man einen neuen Kunden anlegen.
Wirklich erforderlich ist das Ganze natürlich nur, solange es noch offene Posten gibt, um diese ggf. abgrenzen zu können.
vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Dann kläre ich das mal mit dem Kunden.
Aber ich denke mit „neu anlegen“ ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und auch die Zuordnung Belege <> Kunde (Name) würde so besser passen.