Hallo,
wir sind U1 pflichtig. Ein neu eingestellter AN ist privat versichert. Kurz nach Arbeitsantritt wurde er für 1 Woche krank. Habe das an die gesetzliche Krankenversicherung über svnet geschickt. Von der kam ein Brief zurück, dass kein Krankengeld bezahlt wird, weil der AN noch nicht 4 Wochen beschäftigt ist. Habe in Lohn&Gehalt (Standard) zuerst „Krankheit mit Krankengeld“ eingetragen. Bekam den Hinweis, dass das nicht geht. Nun habe ich „Krankheit ohne Krankengeld“ eingetragen. Das wird akzeptiert. Ist das so korrekt?
Hallo,
ja ist korrekt so. Ein Arbeitgeber bekommt in den ersten 4 Wochen keine U1 Erstattung.
Bei gesetzlich Versicherten musst du ab dem 2.ten Arbeitstag „Krankheit mit Krankengeld“ eintragen bei privat Vers. eben ohne Krankengeld. Sollte er schon am ersten Arbeitstag fehlen, nimmst du die Fehlzeit „Krankheit bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung“
Grüße Frank
1 „Gefällt mir“
vielen Dank!! Da war ich doch etwas verunsichert.