Wir haben zum Ende des Monats (nach den Beitragsschätzungen (mittels vereinfachter Schätzung) und dem Monatswechsel) eine Mitarbeiterin eingestellt, entsprechend per Sofortmeldung gemeldet und in Lexware angelegt. Normalerweise hat es immer ganz gut gepasst, dass wir neue Mitarbeiter davor eingestellt bzw. angelegt haben. Jetzt bekam die Mitarbeiterin eine Meldung von ihrer Krankenkasse, dass sie nicht versichert sei. Nach Fertigstellung der Lohnabrechnung (wir zahlen immer bis spätestens 15. des Folgemonats aus), habe ich wie gewohnt die SV-Meldungen verschickt, wobei mir eben bei ihrer Anmeldung aufgefallen ist, dass ein Entgelt von €0,00 gemeldet wurde.
Ich bin bis jetzt immer genauso vorgegangen (mit Ausnahme, dass Mitarbeiter früher angelegt werden konnten) und es gab nie Probleme oder Meldungen mit dem falschen Arbeitsentgelt.
Ist denn irgendetwas an unserer Vorgehensweise falsch? Übersehen wir da einen Schritt/eine Meldung, die unbedingt gemacht werden muss? Und wie kommt so eine Falschmeldung des Entgelts überhaupt zustande?
Vielen Dank schon einmal für jegliche Hilfe. Wenn Ihr noch Informationen braucht, fragt einfach drauf los!
mittlerweile haben wir auch eine Bestätigung bekommen, dass es wohl doch nun geklappt hat. Ich nehme aber mal an, dass dies nach der Versendung der SV-Meldungen und somit auch nach der Auszahlung der Löhne zu tun hat.
Wo du gerade die Sofortmeldung ansprichst… mir ist eben aufgefallen, dass die Kollegin den Namen der Mitarbeiterin in der Sofortmeldung falsch geschrieben hat. Kann das ein Grund sein, weshalb diese nicht bei der KK angekommen ist?
das liegt auch daran, daß die Sofortmeldung ja gar nicht n die Krankenkasse geht, sondern an die Datenstelle der Rentenversicherung.
Die Sofortmeldung dient ja ausschließlich dazu, daß in den Branchen in denen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gilt, der Zoll sofort
kontrollieren kann.
Führt die Bekämpfungsgruppe Schwarzarbeit z.B. am 1. Tag des Arbeitsverhältnisses eine Razzia auf der Baustelle oder sonstwo durch,
dann haben die die Daten aus der Sofortmeldung sofort vorliegen.
Für die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung hat man ja sechs Wochen Zeit.
Die Krankenkasse interessiert sich aber nur für die 10-er-Meldung.
Die geht ja direkt an die Kassen.
Die Sofortmeldung bekommt die KK erst gar nicht zu sehen.