ich musste heute die Lohnabrechnung von zwei Mitarbeitern korrigieren. Grund: Ich hatte Weihnachtsgeld gezahlt und dies soll aber rückgängig gamacht werden. D.h. ich habe das Weihnachtsgeld wieder aus der Lohnabrechnung rausgenommen.
Die Beitragsnachweise hatte ich ja bereits versendet und die Beträge wurden auch abgebucht. Die Gehälter (inkl. Weihnachtsgeld) wurden auch bereits ausgezahlt.
So wie ich es verstanden habe, muss ich für diesen Monat keinen korrigierten Beitragsnachweis erstellen sondern das wird im Folgemonat „verrechnet“. Ist das richtig? Muss ich sonst etwas beachten/korrigieren?
Hallo,
genau, die Korrektur der BN erfolgt dann automatisch im nächsten Monat. Auch den Mitarbeiter wird natürlich dann mit der nächsten Abrechnung das Geld wieder abgezogen.
Die Lohnsteueranmeldung wird ebenfalls korrigiert und es erscheint mit der nächsten Anmeldung eine korrigierte Anmeldung.
vielen Dank!
D.h. ich habe nichts weiter zu tun, als die Lohnabrechnung zu korrigieren und den MA eine korrigierte Lohnabrechnung zu senden? Alles andere dann automatisch?
Gibt es da eine „Korrektur“-Funktion o.ä. oder weiß Lexware das, da ich die Abrechnung geändert habe nachdem Nachweise versendet wurden?
Eine Korrektur entsteht dann automatisch, wenn du in den vorigen Monaten was änderst, also über Jahresübersicht in den Monat gehst und Korrigieren auswählst.
Nein. Nach Deiner obigen Schilderung erfolgte die Änderung im aktuellen Abrechnungsmonat nach Erstellung der Beitragsnachweise. Damit erfolgte die Korrektur bereits im gleichen Monat, wirkt sich jedoch bzgl. der SV-Werte erst im Folgemonat aus. Nach dem Monatswechsel siehst Du die Änderungen im Bericht zur Restbeitragsschuld.
Hilft Dir das weiter bzw. war es so verständlicher formuliert?
Korrekt. Einfach das ändern, was zu ändern ist. Etwaige Differenzen werden entsprechend erkannt und auch so ausgewiesen. Hinsichtlich der SV-Werte erfolgt die Korrektur dann wie erwähnt im Bericht Restbeitragsschuld und die Zahlung bzw. Erstattung mit der Meldung der Beitragsnachweise im Folgemonat.