Korrektur nach dem Jahreswechsel

Hallo,

Ich habe zum ersten mal ein Jahreswechsel gemacht. Leider wurde mir nicht wirklich erklärt wie ich das tun sollte, daher habe ich mir ne Liste aus dem Internet genommen und alles abgearbeitet. Nun im Januar der Schock.
Ich habe im Dezember den Lohnsteuer - Jahresausgleich erstellt… (wir haben 5 Festangestellte, über 30 minijobber) . Im Januar kam mein Chef an, das die lohn Abrechnungen bei den Festangestellten nicht passen würde und ich müsste das wieder ändern. Soo… Ich war natürlich schon im Januar 2016. Nun hab ich ne Korrektur gemacht, das der Dezemberlohn normal ausbezahlt werden konnte. Jetzt bei der Januarabrechnung ist mir nun aufgefallen, das der Differenzbetrag, den vom Lohnsteuer - jahresausgleich, im Januar aufgeführt wird. Das darf aber nicht sein. Kann ich den jahresausgleich irgendwie rückgängig machen? Oder eine andere Idee wie ich den Mistbock hin bekomme? :frowning:

Danke schon mal!

Liebe Grüße

Franzi

Hallo Franzi,

du meinst vermutlich, daß der Differenzbetrag der LSt. jetzt im Januar als Auszahlungsbetrag unten aufgeführt wird?
Mit der Bezeichnung " Korrektur aus Dezember ".

Das ist doch vollkommen logisch, daß das so ablaufen muss. :smiley:
Wenn man den Monatswechsel gemacht hat ( das macht man ja im Normalfall nachdem alle Abrechnungen geprüft, das Geld ausbezahlt und der Monat
vergangen ist ) dann kann man im Vormonat ja nichts mehr auszahlen.

Stellt man im Januar fest, daß im Dezember zu viel oder zu wenig ausbezahlt wurde, dann muss man den Dezember berichtigen.
Eine Auszahlung kann dann aber zwangsläufig erst im Januar an die Bank rausgehen.

Deshalb erscheint der Differenzbetrag dann auch im Januar in der Auszahlung.
Damit wird die Differenz dann ausgeglichen.

Wenn du die Differenz nun schon außerhalb des Lohnprogrammes überwiesen hast, dann könntest du z.B. im Lohn einen Vorschuß in der
entsprechenden Höhe eingeben.
Damit stimmt die Auszahlung für Januar dann wieder.

Viele Grüße
Marcus

Hallo,

Danke schon mal für die Antwort.

Der Differenzbetrag ist ja eigentlich mein Fehler und der Mitarbeiter soll eigentlich immer den gleichen lohn bekommen. Ich probiere das heute mit dem Vorschuss mal aus! Danke auf jedenfall.

Noch eine Frage zum Jahres Lohnausgleich: ab 10 Mitarbeiter muss der Arbeitgeber das ja machen. Aber damit sind 10 Steuerzahler gemeint oder?

LG Franzi

Hallo Franzi,

der AG ist dazu verpflichtet, wenn er am 31.12.mehr als 10 AN hat.
Er ist aber auch bei weniger AN dazu berechtigt. Dann eben freiwillig.

Und natürlich nur für die AN, die überhaupt LSt zahlen. ( Allerdings müssen die Voraussetzungen vorliegen ).
Z.B. bei Minijobbern macht es ja keinen Sinn.
Dort wird ja keine LSt, beim MA erhoben, sondern eine pauschale LSt an die Knappschaft abgeführt.

Bei 0,00 € LSt beim AN kann auch nach dem Lohnsteuerjahresausgleich nichts anderes herauskommen als 0,00. :smiley:

Viele Grüße
Marcus